3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie

3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie

3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie

Förderzeitraum: 10.02.2025 – 02.05.2025
3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie

Mit dem 3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie unternimmt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr weitere bedeutende Schritte zur Förderung umweltfreundlicher Technologien an Flughäfen. Dieser Aufruf fokussiert sich weiterhin auf die unmittelbaren Investitionskosten für stationäre sowie mobile, elektrisch betriebene Bodenstromanlagen und zugehörige Infrastrukturen. Die Initiative zielt darauf ab, bestehende, fossile Brennstoff-betriebene Anlagen zu ersetzen und so den Umweltnutzen zu maximieren.

 

Förderzweck

Der Zweck dieser Förderung liegt wie bereits in den Aufrufen 1. und 2. in der Transformation der Bodenstromversorgung an Flughäfen hin zu einer nachhaltigeren, emissionsarmen Lösung. Durch die Umstellung auf Technologien, die erneuerbare Energien nutzen, wie Strom aus erneuerbaren Quellen oder erneuerbaren Wasserstoff, wird eine wesentliche Reduktion der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen angestrebt. Dies unterstützt nicht nur die Einhaltung nationaler und internationaler Umweltschutzrichtlinien, sondern fördert auch die Lärmminderung während der Standzeiten von Luftfahrzeugen.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderung konzentriert sich auf drei Hauptbereiche:

  1. Stationäre Bodenstromanlagen: Anlagen, die dauerhaft an einem Ort installiert sind und zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, um eine kontinuierliche und zuverlässige Versorgung zu gewährleisten.
  2. Mobile e-GPUs (elektrische Ground Power Units): Tragbare Einheiten, die ebenfalls vollständig mit erneuerbaren Energien oder Wasserstoff betrieben werden.
  3. Bauliche Investitionsmaßnahmen: Diese beinhalten notwendige Bau- und Installationsarbeiten, die zur Integration und zum effektiven Betrieb der neuen Technologien erforderlich sind.

 

Durch diesen strategischen Ansatz unterstützt auch der 3. Förderaufruf weiterhin die Implementierung fortschrittlicher Technologien, die die Umweltbelastung minimieren und gleichzeitig die Effizienz und Zuverlässigkeit der Energieversorgung an Flughäfen verbessern.

  

Fördermittel

  • i.d.R. bis zu 70 %
  • max. 15 Mio. EUR

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

Dritter Aufruf vom 17.01.2025 gemäß der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen („Förderrichtlinie“)

 

Bild von aappp

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