5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Förderzeitraum: 02.06.2025 – 04.07.2025
5. Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0

Die Bayern Innovativ GmbH hat den fünften Förderaufruf „Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ gestartet. Ziel des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ist der Ausbau öffentlich zugänglicher Ladeangebote für Elektrofahrzeuge in Bayern.

 

Förderzweck

Gefördert werden die Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten (Schnell- und Normalladung) inklusive Netzanschluss und Installation, um die Ladeinfrastruktur in Bayern flächendeckend zu stärken.

 

Förderschwerpunkte

Der Fokus liegt auf dem Aufbau insgesamt mindestens eines Schnellladepunktes oder vier Normalladepunkten pro Standort. Ergänzt wird dies durch zusätzliche, förderfähige Maßnahmen:

  • Kombination von Normal- und Schnellladen mit Einhaltung der Unter‑ und Obergrenzen
  • Förderung von Komfortelementen wie Wetterschutz, Beleuchtung, Bodenmarkierung usw.

 

Fördermittel

Zuschusshöhe beträgt 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Normalladepunkte (3,7–22 kW): max. 2.500 EUR je Ladepunkt
  • Schnellladen (22–100 kW): max. 10.000 EUR je Ladepunkt
  • Schnellladen ≥ 100 kW: max. 20.000 EUR, bei integrierten Pufferspeichern (≥ 75 kWh) sogar 25.000 EUR je Ladepunkt
  • Netzanschluss Niederspannung: max. 10.000 EUR (20.000 EUR mit Pufferspeicher)
  • Netzanschluss Mittelspannung: max. 20.000 EUR je Standort

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

5. Förderaufruf in der Förderrichtlinie „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“

 
Bild von Irene Miller

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