Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem zweiten Programmaufruf des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine zukunftsfähige zivile Luftfahrt. Im Mittelpunkt stehen innovative Basistechnologien, die zur Reduzierung der Klimawirkungen der Luftfahrt, zur Sicherung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung des Luftfahrtstandorts Deutschland beitragen.
Der Förderaufruf LuFo VII-2 richtet sich insbesondere an Vorhaben, die neue Technologien für klimafreundlichere Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge, effiziente Produktionsprozesse, digitale Luftfahrtsysteme sowie neue unbemannte Flugsysteme entwickeln.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
Antragsteller können ihren Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz haben. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss jedoch eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland vorhanden sein.
Die Beteiligung von KMU und mittelständischen Zulieferern ist ausdrücklich erwünscht. In der Programmlinie Industrielle Forschung – KMU sind ausschließlich KMU sowie Wissenschaftseinrichtungen antragsberechtigt.
Gefördert werden Forschungs- und Technologieentwicklungsprojekte im Gesamtsystem Luftfahrzeug und Luftfahrt. Die Vorhaben können als Einzelvorhaben oder als Verbundvorhaben mit mehreren Partnern durchgeführt werden.
Die Förderung umfasst insbesondere folgende Programmlinien:
Inhaltlich adressiert der Förderaufruf insbesondere innovative Basistechnologien für zukünftige Kurz- und Mittelstreckenflugzeuge sowie neue unbemannte Flugsysteme und deren Einbindung in den Luftraum.
Förderfähig sind unter anderem Vorhaben in folgenden Handlungsfeldern:
Die Projekte sollen einen Beitrag zu klimafreundlicheren Luftfahrttechnologien leisten. Angestrebt werden unter anderem ein deutlich reduzierter Kraftstoffverbrauch, geringere Treibhausgas- und Nicht-CO2-Effekte, eine Reduktion von Lärmemissionen sowie hochratenfähige Fertigungsprozesse für eine schnellere Marktdurchdringung neuer Technologien.
Mit dem Vorhaben darf vor Bewilligung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Die Projektlaufzeit soll in der Regel 48 Monate nicht überschreiten.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Für kleine und mittlere Unternehmen kann die Förderung bei industrieller Forschung auf bis zu 75 % und bei experimenteller Entwicklung auf bis zu 50 % der förderfähigen Kosten steigen.
Je nach Programmlinie gelten unterschiedliche Förderobergrenzen. In der Programmlinie Industrielle Forschung sowie in der Programmlinie Experimentelle Entwicklung ist die Einzelförderung pro Verbund grundsätzlich auf maximal 15 Mio. Euro beschränkt. In der Programmlinie Industrielle Forschung – KMU ist die Einzelförderung pro KMU-Partner auf maximal 900.000 Euro begrenzt.
Siebtes nationales ziviles Luftfahrtforschungsprogramm – Zweiter Programmaufruf (LuFo VII-2)
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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