Fördermittel für Innovationen im Wasser-Energie-Nexus

Fördermittel für Innovationen im Wasser-Energie-Nexus

Fördermittel für Innovationen im Wasser-Energie-Nexus

Förderzeitraum: 03.02.2025 – 30.09.2025
Fördermittel für Innovationen im Wasser-Energie-Nexus

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine neue Förderrichtlinie zum Thema „Wasser-Energie-Nexus“ veröffentlicht. Diese Initiative zielt darauf ab, innovative Forschungsprojekte zu fördern, die die Verknüpfung von Wasser- und Energiewirtschaft verbessern und somit einen Beitrag zur Nationalen Wasserstrategie und zur Energiewende leisten.

 

Förderzweck

Die Förderung soll die Entwicklung neuer technologischer und nicht-technologischer Innovationen unterstützen, die die Effizienz der Wassernutzung in der Energieproduktion sowie die Energieeffizienz in der Wasserver- und -entsorgung steigern. Ziel ist es, neue Geschäftsmodelle, infrastrukturelle Lösungen und Technologien zu entwickeln und exemplarisch umzusetzen, um sowohl den Energiebedarf der Wasserwirtschaft zu senken als auch den Wasserverbrauch der Energiewirtschaft zu reduzieren.

 

Förderschwerpunkte

  • Entwicklung innovativer Lösungen zur Reduktion des Energiebedarfs bei der Wasserver- und -entsorgung
  • Entwicklung neuer Technologien und Geschäftsmodelle zur Reduzierung des Wasserbedarfs bei der Energiegewinnung
  • Signifikante Senkung des Wasserbedarfs bei energietechnologischen Anwendungen
  • Entwicklung neuartiger Lösungen zur Nutzung von Wärmepotenzialen oder chemisch gebundener Energie im Wasser
  • Entwicklung von Technologien zur Speicherung von Überschussenergie aus volatilen Energiequellen in der Wasserwirtschaft
  • Entwicklung innovativer Technologien zur Erhöhung der Wasser-Kreislaufführung im Energiesektor
  • Lösungskonzepte zur Nutzung alternativer Wasserressourcen in der Energiewirtschaft
  • Neue Konzepte zur Einbindung der Wasserwirtschaft in zukünftige intelligente Energienetze

 

Fördermittel für Innovationen im Wasser-Energie-Nexus

  • Zuschuss für Unternehmen i.d.R. max. 50 %
  • maximale Förderung pro Verbundprojekt: 2,5 Millionen Euro
  • maximale Förderung für das wissenschaftliche Begleitvorhaben: 750.000 Euro
  • Förderfähig sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen
  • Besonders erwünscht sind Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen und gewerblichen oder kommunalen Unternehmen der Wasser- und Energiewirtschaft

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Forschungsprojekten zum Thema „Wasser-Energie-Nexus“

 
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