Fördermittel für nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugnisse

Fördermittel für nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugnisse

Fördermittel für nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugnisse

Förderzeitraum: 01.03.2025 – 01.09.2025
Fördermittel für nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugnisse

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) hat einen neuen Call für Investitionen zur Ausrichtung von Unternehmen auf eine nachhaltige Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse ausgeschrieben. Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen, die im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

 

Förderzweck

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung von Unternehmen bei der Umstellung auf nachhaltigere Produktions- und Vermarktungsprozesse in der Lebensmittelbranche. Besonderer Fokus liegt dabei auf Maßnahmen zur Verbesserung der Umwelt- und Klimabilanz sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Tierwohls.

 

Förderschwerpunkte

Die Förderung konzentriert sich auf Investitionen, die einen wesentlichen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Dazu zählen:

  • deutliche Verringerung des Wasserverbrauchs und/oder wesentliche Steigerung der Energieeffizienz, Nutzung von erneuerbarer Energie
  • deutliche Verringerung des Ausstoßes an Treibhausgasen und Maßnahmen zur Klimawandelanpassung
  • Verringerung von Abfällen und Nutzung von Reststoffen sowie von Nebenerzeugnissen
  • Beibehaltung von Produktionsstandorten, die von der Schließung bedroht sind oder bereits stillgelegt wurden
  • deutliche Verstärkung in der Bioausrichtung (bei einem Rohstoffeinsatz über 50% erfolgt die Zuordnung als „Bio-Projekt“)
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Tierwohls

Weitere Parameter für die Bewertung der Nachhaltigkeit sind die Verringerung des Bodenverbrauchs, die Verkürzung der Transportwege und die nachhaltige Arbeitsplatzsicherung in der Region.

 

Fördermittel für nachhaltige landwirtschaftliche Erzeugnisse

  • Zuschuss bis zu 40 %
  • Der maximale Zuschuss beträgt 1.000.000 EUR.
  • Die Untergrenze der anrechenbaren Investitionskosten liegt bei 400.000 EUR.
  • Insgesamt stehen 16 Millionen Euro zur Verfügung (davon 11 Millionen EUR aus dem kofinanzierten Budget und 5 Millionen Euro Bundesbudget für „Bio-Projekte“).

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Förderprogramm

Call 2025 – Investitionen zur Ausrichtung der Unternehmen auf eine nachhaltige Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse innerhalb der Sonderrichtlinie „LE-Projektförderungen 2023-2027“

 

Bild von Lamyai

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