IGP-Call: Innovationen für Stadt & Land

IGP-Call: Innovationen für Stadt & Land

IGP-Call: Innovationen für Stadt & Land

Förderzeitraum: 01.12.2025 – 05.02.2026
IGP-Call: Innovationen für Stadt & Land

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) startet den 6. Call im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP). Gesucht werden marktorientierte, nichttechnische Innovationen, die Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität in Stadt und Land stärken.

 

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Gründungen und Selbständige

  • gemeinwohlorientierte Unternehmen (z. B. gGmbH, gUG)

  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen, sofern sie mit KMU im Verbund zusammenarbeiten

Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und ein tragfähiges, skalierbares Geschäftsmodell.

 

Was wird gefördert?

Im 6. Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen unterstützt, die messbar zu mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität in urbanen und ländlichen Räumen beitragen. Beispiele:

  • Neue Services und Konzepte für Co-Working/Co-Living, Um- und Zwischennutzung von Immobilien und Flächen

  • Smart-City- und Smart-Village-Lösungen, regionale GovTech-Ansätze

  • Innovationen für regionale Energie- und Mobilitätsmodelle

  • Lösungen für örtliche Versorgung (Gesundheit, Pflege, Betreuung, Nahversorgung)

  • Tourismusinnovationen und neue Dienstleistungsangebote im regionalen Kontext

  • Modelle zur effizienteren und nachhaltigeren Nutzung regionaler Ressourcen

Förderfähig sind sowohl Machbarkeitsprojekte (Frühphase) als auch Marktreifeprojekte (Pilotierung, Markttest).

 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
  • Fördersätze:

    • Kleinstunternehmen: bis zu 70 % (Machbarkeit) / 55 % (Marktreife)

    • Kleine Unternehmen: bis zu 65 % / 50 %

    • Mittlere Unternehmen: bis zu 60 % / 45 %

    • Gemeinnützige KMU: bis zu 75 % / 60 %

    • Forschungseinrichtungen (inkl. Hochschulen, nichtwirtschaftliche Anteile): bis zu 100 % (Machbarkeit und Marktreife)

 

Förderprogramm

6. Ausschreibungsrunde „Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für mehr Attraktivität, Wirtschaftskraft und Lebensqualität von Stadt und Land“ innerhalb der Förderrichtlinie Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Pixelvario

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