Nordrhein-Westfalen / zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfe bei Notständen, die durch Naturkatastrophen hervorgerufen wurden. Gewährt werden finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden, die durch Ereignisse wie Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser, Stark- oder Eisregen,...