
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 19. Oktober 2026 den dritten Förderaufruf zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK), Modul 1, Teilmodul 3, geöffnet. Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2026 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) eingereicht werden.
Angesprochen sind Industrieunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, insbesondere Unternehmen aus energieintensiven Branchen. Kooperationen mit Forschungsinstituten oder Hochschulen sind je nach Projekt möglich.
Gefördert werden insbesondere:
Dieser dritte Aufruf betrifft Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, nicht die reguläre Investitionsförderung der anderen BIK-Teilmodule.
Die BIK gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse. Nach der offiziellen Förderrichtlinie gelten für Unternehmen je nach FuE-Kategorie folgende Grundquoten und Höchstbeträge:
Unter zusätzlichen Voraussetzungen sind für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung bis zu 80 % möglich. Die konkrete Quote wird für jeden Antragsteller und jede Forschungsart individuell festgesetzt.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie, Teilmodul 3: Förderung von Forschung und Entwicklung von Technologien zur Dekarbonisierung der Industrie; dritter Förderaufruf 2026
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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