Zuschüsse für
Unternehmen
Bei Zuschüssen handelt es sich um nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendungen. Zuschüsse werden vor allem für die Wachstumsfinanzierung, sowie für die Innovationsförderung ausgereicht.
Die Förderung per Zuschuss umfasst ein breitgefächertes Spektrum an möglichen Förderbereichen. Um Ihnen eine individuell auf sie zugeschnittene Förderung zu ermöglichen, informiert die Subventa Fördermittelberatung Sie über die verschiedenen Arten von Zuschüssen für Unternehmen und das genaue Vorgehen bei der Antragstellung.
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„Verlorene Zuschüsse” oder „direkte Zuschüsse” sind Subventionsgelder, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Es handelt sich dabei um zweckgebundene staatliche Transferleistungen mit Vertragsbindung von fünf oder sieben Jahren. Direkte Auszahlungen von Geldern werden als „verlorene” oder „nicht rückzahlbare” Zuschüsse bezeichnet. Voraussetzung für die Nicht-Zurückzahlbarkeit ist die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel. Da eine 100-prozentige Finanzierung aus öffentlichen Mitteln nicht möglich ist, ist ein Zuschuss für Unternehmen stets nur eine Teilfinanzierung, die den Restfinanzierungsbedarf, der mit anderen Fremdmitteln oder Eigenkapital zu decken ist, mindert.
Die Grundlage für den Erhalt von Zuschüssen ist für Unternehmen die sogenannte Förderungswürdigkeit. Das heißt, Ihr Projekt muss den Anforderungen einer der vielen Zuschuss-Richtlinien entsprechen. Die Beantragung von Investitionszuschüssen erfolgt direkt bei der Förderstelle, ohne den Umweg über eine Geschäftsbank. Die Förderung muss vor dem Start des Projekts beantragt werden, wobei es einige bürokratische Hürden gibt, die überwunden werden müssen. Die Subventa Fördermittelberater unterstützen Sie bei der Antragstellung, zeigen Ihnen, falls zutreffend, Kombinationen verschiedener Förderprogramme auf und begleiten Sie mit fachlichem Spezialwissen bei Ihrem Projektvorhaben.
Regelmäßig liegt die Zuschusshöhe zwischen 30 und 50 Prozent.
So wird die Höhe des Investitionszuschusses berechnet: Die Bemessungsgrundlage der Zuschusshöhe kann vom tatsächlichen Investitionsvolumen abweichen, da hier mit Pauschalaufschlägen kalkuliert wird. Auch Kürzungsbeträge sind möglich. Gerne beraten wir Sie individuell zu der zu erwartenden Bemessungsgrundlage Ihres Investitionsvorhabens.
Ein Zinszuschuss ist ein Zuschuss, der das Zinsaufkommen durch eine Fremdfinanzierung bezuschusst. Oft werden Zinszuschüsse klar durch Verträge geregelt; bei vorzeitiger Vertragsauflösung müssen die bereits erhaltenen Zinszuschüsse zurückgezahlt werden. Zinszuschüsse werden als Förderungen vom Bund und von den Ländern angeboten. Der Zinszuschuss kann auch für ein Förderdarlehen beantragt werden.
Oftmals erlangen kleine und mittelständische Unternehmen keine Kenntnis von den Zuschussmöglichkeiten, da diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Banken und Geldinstitute fallen und diese dementsprechend auch keine Beratung anbieten. Gerne beraten wir Sie zu den verschiedenen Fördermitteln für Unternehmen und Arten öffentlicher Fördermittel.
Quelle Bilder Shutterstock:
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