Forschungszulage

Bei der Forschungszulage (FZul) handelt es sich um eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung. Mit der FZul können Sie einen Teil Ihrer Kosten für Forschung und Entwicklung mit der Steuerlast Ihres Unternehmens verrechnen. Ausgaben für interne FuE-Projekte können dabei ebenso in der Steuererklärung geltend gemacht werden wie Auftragsforschungen durch Dritte. Das Forschungszulagengesetz ist somit die einzige Möglichkeit für Unternehmen außerhalb der FuE-Branche, Zuschüsse für Forschung und Entwicklung zu erhalten.

Die Subventa Fördermittelberatung berät und unterstützt Sie bei der Beantragung der Forschungszulage gemäß FZulG. Korrekte Formalitäten, vollständige Unterlagen, richtige Präsentation und Einreichung des Projekts: Durch langjährige Erfahrung und Durchblick in der Welt der Fördermittel für Unternehmen weiß das Team von Subventa genau, worauf es beim Antrag der FZul ankommt.

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Neuerungen bei der Forschungszulage 2024:

Das Wachstumschancengesetz sieht wesentliche Änderungen im Forschungszulagengesetz vor, um die Forschungsförderung zu verbessern. Die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz steht noch aus. Der Bundesrat hat jedoch am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss einberufen, der sich am 21. Februar 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschäftigen wird. Ein mögliches Vermittlungsergebnis könnte frühestens in der nächsten planmäßigen Sitzung des Bundesrates am 22. März 2024 ratifiziert werden.

  • Dauerhafte Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 12 Millionen Euro.
  • Förderung wird auf Sachkosten bzw. abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeweitet, gültig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.
  • Anhebung des Anteils der förderfähigen Kosten bei Auftragsforschung von 60% auf 70%.
  • Erhöhung des pauschalen Stundensatzes für Einzelunternehmer von 40 auf 70 Euro.
  • Anhebung der Forschungszulage um 10 Prozentpunkte auf 35% für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Forschungszulagengesetz (FZulG)

Seit dem 01.01.2020 ist das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Kraft. Im August 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auch den Projektträger bekannt gegeben: Ein Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH und dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR Projektträger) wird an den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden die Aufgaben der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wahrnehmen. Ab sofort können Sie auf der Grundlage dieses Gesetzes einen Teil Ihrer Kosten für Forschung und Entwicklung mit der Steuerlast Ihres Unternehmens verrechnen.

Die Forschungszulage ergänzt die Fördermittellandschaft in Deutschland, bestehend aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Unternehmen, öffentlichen Förderdarlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Das Forschungszulagengesetz bietet zahlreiche Vorteile gegenüber anderen öffentlichen Fördermitteln: Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ist förderfähig, unabhängig von der Größe des Unternehmens und seiner Branchenzugehörigkeit. Es gibt keine Begrenzungen auf einzelne Themengebiete oder Verfahren. Experimentelle Entwicklung oder Grundlagenforschung: Das Gesetz berücksichtigt die unterschiedlichsten Ansätze und Zielsetzungen.

Mit der Forschungszulage können auch rückwirkend zum 01.01.2020 Projekte und Auftragsforschungen gefördert werden. Somit flankiert die FZul die bestehende Fördermittellandschaft und bietet Unternehmen aller Branchen die Möglichkeit, Ihre FuE-Abteilungen zu stärken.

Für die Gewährung der Forschungszulage ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Ihr Unternehmen reicht im ersten Schritt einen Antrag mit einer Beschreibung des Forschungsprojekts bei der oben genannten Bescheinigungsstelle ein. Die BSFZ prüft, ob Ihr Forschungsvorhaben für eine Förderung gemäß FZulG in Betracht kommt und stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Anhand der erteilten Bescheinigung kann Ihr Unternehmen im zweiten Schritt die Festsetzung der Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Subventa steigert Ihre Chancen auf Forschungszulage

Damit Ihnen keine Zuschüsse verloren gehen, sollten Sie vor dem Projektstart mit Subventa Kontakt aufnehmen. Subventa verfügt über 16 Jahre Erfahrung in der Akquirierung und Verwaltung von Fördergeldern in der D-A-CH-Region und kann somit innerhalb kürzester Zeit feststellen, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Entwicklungsvorhaben gibt. Oftmals sind neben der Forschungszulage auch Zuschüsse bis zu 50 % der Projektkosten (einschließlich Material und AfA) möglich. Beim unverbindlichen und kostenlosen Fördermittelcheck erschließt Subventa alle Arten der Förderung, die für Ihr Vorhaben infrage kommen und empfiehlt die für Sie lukrativste Variante.

Subventa kennt alle Hürden der Fördermittelbranche. Diese sind relevant bei der Beantragung der Forschungszulage. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen können dazu führen, dass der Projektträger Ihr Projekt nicht als förderfähig anerkennt und Ihnen somit die Zulage verloren geht. Das Team der Subventa unterstützt Sie im gesamten Fördermittelprozess und stellt die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Antragsunterlagen sicher.

Nachdem die Förderstelle die Bescheinigung erteilt hat, müssen Sie diese beim Finanzamt einreichen. Bei der Abgrenzung der förderfähigen Kosten, der Sicherstellung einer korrekten Buchführung, der Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt sowie der Prüfung der entsprechenden Steuerbescheide arbeiten wir mit ausgewählten und großen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien zusammen. Diese stehen Ihnen gerne in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.

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