BIK Modul 2, Teilmodul 2 – CCU/CCS-Förderaufruf seit 19.10.2026 geöffnet

BIK Modul 2, Teilmodul 2 – CCU/CCS-Förderaufruf seit 19.10.2026 geöffnet

BIK Modul 2, Teilmodul 2 – CCU/CCS-Förderaufruf seit 19.10.2026 geöffnet

Förderzeitraum: 19.10.2026 – 06.12.2026
BIK Modul 2, Teilmodul 2: Forschung und Entwicklung im Carbon Management

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat einen neuen Förderaufruf für BIK Modul 2, Teilmodul 2: Forschung und Entwicklung im Carbon Management veröffentlicht. Der Förderaufruf ist seit 19. Oktober 2026 geöffnet. Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2026 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Industrieunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland, die an innovativen CO₂-Abscheidungs-, -Nutzungs- oder -Speichertechnologien arbeiten. Forschungsinstitute können abhängig von den Konsortialanforderungen eingebunden werden. Der Aufruf adressiert insbesondere die Dekarbonisierung schwer vermeidbarer industrieller Prozessemissionen.

 

Fördermittel wofür?

Im Mittelpunkt stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu:

  • CO₂-Abscheidung und innovativen Abscheideverfahren
  • CO₂-Nutzung – Carbon Capture and Utilisation (CCU)
  • CO₂-Speicherung – Carbon Capture and Storage (CCS)
  • Speichererkundung, Monitoring sowie Pilotvorhaben

Nicht Gegenstand dieses Teilmoduls sind gewöhnliche Investitionsprojekte ohne Forschung und Entwicklung.

 

Fördermittel in welcher Form?

Für die FuE-Vorhaben werden nicht rückzahlbare Projektzuschüsse gewährt. Die offiziellen BIK-Förderbedingungen sehen vor:

  • industrielle Forschung: bis zu 50 % und maximal 35 Mio. Euro je Unternehmen
  • experimentelle Entwicklung: bis zu 25 % und maximal 25 Mio. Euro je Unternehmen
  • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50 % und maximal 8,25 Mio. Euro je Unternehmen
  • KMU-Zuschläge: plus 10 Prozentpunkte für mittlere beziehungsweise 20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen

Je nach Projektbedingungen sind weitere Zuschläge möglich, für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung insgesamt bis zu 80 %. Für Forschungseinrichtungen sieht das Teilmodul unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 90 % vor. Der individuelle Fördersatz wird im Bewilligungsverfahren geprüft.

 

Förderprogramm

Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) – Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS einschließlich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, Teilmodul 2: Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; dritter Förderaufruf 2026.

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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