Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) unterstützt die Entwicklung praxistauglicher Lösungen gegen neue und wirtschaftlich bedeutsame Schadorganismen. Die Bekanntmachung vom 21. September 2026 wurde am 26. Oktober 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Projektskizzen können bis 14. Januar 2027, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Fördermittel für wen?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Niederlassung in Deutschland, insbesondere KMU und Start-ups
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Rahmen förderfähiger Vorhaben mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung
- Interdisziplinäre Forschungsverbünde mit klarer Perspektive für die praktische und wirtschaftliche Verwertung
Fördermittel wofür?
Gefördert werden anwendungsnahe Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Früherkennung, Überwachung und Regulierung neu auftretender oder besonders bedeutsamer Schadorganismen, zum Beispiel:
- Digitale Monitoring- und Diagnosesysteme mit Sensorik, Kamera- oder Drohnentechnik
- Prognose- und Entscheidungshilfen zur frühzeitigen Erkennung von Schadorganismen
- Biologische und biotechnische Verfahren sowie intelligente Fallen- und Barriersysteme
- Neue präzise, umweltverträgliche Maßnahmen und Techniken zur praktischen Bekämpfung
- Entwicklung, Erprobung und Validierung wirtschaftlich verwertbarer Lösungen
Fördermittel in welcher Form?
- Förderart: nicht rückzahlbarer Projektzuschuss
- Kleine Unternehmen – industrielle Forschung: bis zu 70 %
- Mittlere Unternehmen – industrielle Forschung: bis zu 60 %
- Große Unternehmen – industrielle Forschung: bis zu 50 %
- Kleine Unternehmen – experimentelle Entwicklung: bis zu 45 %
- Mittlere Unternehmen – experimentelle Entwicklung: bis zu 35 %
- Große Unternehmen – experimentelle Entwicklung: bis zu 25 %
- Zusätzlicher Bonus: bis zu 15 Prozentpunkte bei Erfüllung der Kooperations- oder Verbreitungsvoraussetzungen
- Industrielle Forschung mit Bonus: kleine Unternehmen bis zu 80 %, mittlere bis zu 75 %, große bis zu 65 %
- Experimentelle Entwicklung mit Bonus: kleine Unternehmen bis zu 60 %, mittlere bis zu 50 %, große bis zu 40 %
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nichtwirtschaftliche Tätigkeit): bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben
- Förderobergrenze in Euro: kein allgemeingültiger individueller Höchstbetrag ausgewiesen
Förderprogramm
Förderung innovativer Pflanzenschutzmaßnahmen und Pflanzenschutzverfahren für die Praxis zur Regulierung von bedeutsamen und neuen Schadorganismen
Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)