Baden-Württemberg: Förderaufruf zur Streuobstkonzeption 2030

Baden-Württemberg: Förderaufruf zur Streuobstkonzeption 2030

Baden-Württemberg: Förderaufruf zur Streuobstkonzeption 2030

Förderzeitraum: 07.10.2026 – 06.11.2026
Streuobstkonzeption Baden-Württemberg

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg unterstützt innovative Projekte zur Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030. Der am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Förderaufruf richtet sich auch an Unternehmen, die Streuobstbestände wirtschaftlich tragfähig nutzen und neue Lösungen für Verarbeitung oder Vermarktung entwickeln. Anträge können bis zum 6. November 2026 eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie des Obst-, Garten- und Weinbaus
  • Unternehmen aus vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen
  • Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen

Die Vorhaben müssen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Gefragt sind nachvollziehbare, innovative Projektkonzepte mit übertragbaren Ergebnissen.

 

Fördermittel wofür?

Der Aufruf umfasst vier Handlungsfelder:

  • Bewirtschaftung und Bestandssicherung: neue Ansätze zur langfristigen Nutzung und zum Erhalt von Streuobstbeständen
  • Verarbeitung und Vermarktung: innovative Produkte, Verarbeitungskonzepte und regionale Absatzmöglichkeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Beratung: Konzepte zur Wissensvermittlung und zum Transfer in die Praxis
  • Forschung und Innovation: anwendungsbezogene Lösungen für eine zukunftsfähige Streuobstwirtschaft

Isolierte Investitionen ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept werden nicht gefördert. Die Projektlaufzeit darf höchstens ein Jahr betragen; der Abschluss muss spätestens am 31. Dezember 2027 erfolgen.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Projektzuschuss:

  • bis zu 100.000 Euro je Projekt
  • grundsätzlich bis zu 100 % Finanzierung möglich; eine Eigenbeteiligung ist erwünscht
  • 500.000 Euro Gesamtbudget für den Förderaufruf

 

Förderprogramm

Förderaufruf zur Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 – Projektförderung 2026

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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