Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg unterstützt innovative Projekte zur Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030. Der am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Förderaufruf richtet sich auch an Unternehmen, die Streuobstbestände wirtschaftlich tragfähig nutzen und neue Lösungen für Verarbeitung oder Vermarktung entwickeln. Anträge können bis zum 6. November 2026 eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind unter anderem:
Die Vorhaben müssen in Baden-Württemberg umgesetzt werden. Gefragt sind nachvollziehbare, innovative Projektkonzepte mit übertragbaren Ergebnissen.
Der Aufruf umfasst vier Handlungsfelder:
Isolierte Investitionen ohne Einbindung in ein Gesamtkonzept werden nicht gefördert. Die Projektlaufzeit darf höchstens ein Jahr betragen; der Abschluss muss spätestens am 31. Dezember 2027 erfolgen.
Die Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Projektzuschuss:
Förderaufruf zur Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg 2030 – Projektförderung 2026
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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