Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024

Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024

Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ Projektaufruf 2024

Förderzeitraum: 30.08.2024 – 12.11.2024
Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich

Mit der Bekanntmachung „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“ adressiert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die großen Herausforderungen für das Bauen in Deutschland. Um in kurzer Zeit konkrete Lösungswege zur Erreichung der Ziele des nationalen Klimaschutzgesetzes, des europäischen Green Deals sowie des Pariser Klimaabkommens zu entwickeln, ist eine nachhaltige Senkung der Treibhausgasemissionen ausschlaggebend. Die wirksame Eindämmung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs beim Neubau und im Gebäudebestand ist ebenso entscheidend. Den Transfer entsprechender Innovationen in die Baupraxis zu beschleunigen ist dafür maßgeblich und steht im Fokus dieser Förderung.

 

Förderzweck

Die wesentlichen Ziele, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit dieser Fördermaßnahme verfolgt, sind die Senkung von Treibhausgasemissionen (Dekarbonisierung) und die Ressourcenschonung im Gebäudebereich. Hierzu sollen Pilotprojekte mit herausragendem Innovationspotential gefördert werden, die über eine öffentlich erfahrbare Impulswirkung verfügen, die gewonnenen Erkenntnisse in die Breite tragen und letztendlich neue Impulse für eine Transformation der Baupraxis setzen.

 

Förderschwerpunkte

Mit dieser Maßnahme fördert das BMWSB innovative Pilotprojekte zur Erprobung neuartiger marktnaher Lösungsansätze für klimaneutrales, klimaangepasstes, energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder Rückbaus.

Förderfähig sind hierbei Planung, Erprobung, Umsetzung und Evaluierung von hochinnovativen Pilotprojekten des zukunftsgerechten Bauens zur experimentellen Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme, innerhalb einer der beiden Förderkategorien:

Förderkategorie A

Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung

  • Vorhaben in frühen Planungsphasen, (HOAI-Leistungsphasen „0“ und 1 bis 4)
  • Planungsansätze, die innovative Lösungsansätze in Synthese mit den gegebenen Rahmenbedingungen eines Projektes in eine hochwertige Gestaltung mit Pilotcharakter überführen.
  • Schwerpunkt auf Innovationstransfer sowie die wissenschaftliche Begleitung

Förderkategorie B

Bauliche Umsetzung und Erprobung

  • Vorhaben ab HOAI- Leistungsphase 5
  • experimentelle, bauliche Umsetzung von innovativen Ansätzen, wie bspw. die Umsetzung von baulichen Lösungen, die ambitionierter und nachhaltiger sind als ursprünglich geplant.

 

Das Gesamtprojektvolumen muss in beiden Kategorien größer als 2,5 Mio. EUR sein, bezogen auf die Kostengruppen 200-700 der Kostenberechnung nach DIN 276.

 

Fördermittel für „Pilotprojekte – Innovationen im Gebäudebereich“

  • bis zu 25 % Zuschuss

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von PanuShot

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