Die Lokale Aktionsgruppe Sächsisches Zweistromland-Ostelbien hat am 16. Oktober 2026 fünf neue LEADER-Förderaufrufe (2026-25 bis 2026-29) geöffnet. Die Einreichfrist für Projektskizzen endet einheitlich am 13. November 2026. Informationen zu den einzureichenden Unterlagen erhalten Antragstellende beim Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe. Besonders interessant für Unternehmen sind die beiden privaten Förderaufrufe 2026-25 und 2026-26.
Fördermittel für wen?
Je nach Förderaufruf können insbesondere folgende Antragsteller berücksichtigt werden:
- private Unternehmen und weitere private Träger (insbesondere Aufrufe 2026-25 und 2026-26)
- öffentliche Einrichtungen und kommunale Träger (insbesondere 2026-27 und 2026-28)
- geeignete Vorhabenträger aus Aquakultur und Fischerei (2026-29)
Voraussetzung ist grundsätzlich ein förderfähiger Projektstandort im LEADER-Gebiet.
Fördermittel wofür?
- 2026-25 – Wirtschaft und Arbeit (privat): betriebliche Investitionen, Maschinen, Digitalisierung und Wertschöpfung. Aufrufbudget 50.000 Euro.
- 2026-26 – Grundversorgung und Lebensqualität (privat): beispielsweise Nahversorgung, Gesundheitsangebote und digitale Dienstleistungen. Aufrufbudget 100.000 Euro.
- 2026-27 – Grundversorgung und Lebensqualität (öffentlich): öffentliche Daseinsvorsorge. Aufrufbudget 100.000 Euro.
- 2026-28 – Bilden (öffentlich): Bildungsinfrastruktur und Bildungsangebote. Aufrufbudget 140.000 Euro.
- 2026-29 – Aquakultur und Fischerei: einschlägige fischereiwirtschaftliche Vorhaben. Aufrufbudget 270.000 Euro.
Fördermittel in welcher Form?
Die LEADER-Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Projektzuschuss. Die aktuelle regionale LEADER-Entwicklungsstrategie (Fassung 24.06.2025) enthält nach Maßnahme folgende Fördersätze und Grenzen:
- 2026-25 – Wirtschaft und Arbeit: 40 % für investive Vorhaben (regionaler Höchstzuschuss 100.000 Euro), 80 % für nichtinvestive Vorhaben (maximal 25.000 Euro). Das aktuelle Aufrufbudget beträgt jedoch nur 50.000 Euro.
- 2026-26 – Grundversorgung und Lebensqualität, privat: 70 % für investive Nahversorgung (maximal 75.000 Euro für Private/Unternehmen), 75 % für investive Gesundheitsversorgung (maximal 100.000 Euro für Private/Unternehmen), bei hausärztlichen Praxen 90 %. Nichtinvestive Maßnahmen in diesen Schwerpunkten: 80 %, maximal 25.000 Euro.
- 2026-27 – Grundversorgung und Lebensqualität, öffentlich: je nach Schwerpunkt bei investiven Vorhaben 70 % bis 75 %, für bestimmte hausärztliche Vorhaben 90 %; bei nichtinvestiven Maßnahmen regelmäßig 80 %. Die projektbezogenen Höchstgrenzen unterscheiden sich nach Maßnahme und Träger.
- 2026-28 – Bilden, öffentlich: 75 % für investive und 80 % für nichtinvestive Maßnahmen; in der regionalen Strategie regelmäßig maximal 50.000 bis 100.000 Euro (investiv) beziehungsweise 25.000 Euro (nichtinvestiv).
- 2026-29 – Aquakultur und Fischerei: regelmäßig 50 %; unter den besonderen Voraussetzungen der Richtlinie AuF/2023 bis zu 90 % sowie in bestimmten nichtinvestiven Kooperationsvorhaben bis zu 100 %. Die Zuschussobergrenze hängt vom konkreten Maßnahmenschwerpunkt ab und kann bei Innovationsvorhaben 270.000 Euro betragen.
Wichtig: Die Beträge im vorangehenden Aufrufüberblick sind Gesamtbudgets der einzelnen Förderaufrufe, keine automatisch verfügbaren Höchstzuschüsse pro Vorhaben. Beihilferecht und maßnahmenspezifische Auswahlkriterien können die Förderhöhe begrenzen.
Förderprogramm
LEADER-Entwicklungsstrategie Sächsisches Zweistromland-Ostelbien 2023–2027 – 4. Aufrufkomplex 2026 mit den Förderaufrufen 2026-25 „Wirtschaft und Arbeit“, 2026-26 „Grundversorgung und Lebensqualität – private Begünstigte“, 2026-27 „Grundversorgung und Lebensqualität – öffentliche Begünstigte“, 2026-28 „Bilden – öffentliche Begünstigte“ und 2026-29 „Aquakultur und Fischerei“.
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