Brandenburg: neue GRW-Gewerbliche Richtlinie mit höheren und einfacheren Fördermöglichkeiten

Brandenburg: neue GRW-Gewerbliche Richtlinie mit höheren und einfacheren Fördermöglichkeiten

Brandenburg: neue GRW-Gewerbliche Richtlinie mit höheren und einfacheren Fördermöglichkeiten

Förderzeitraum: 17.09.2026 – 30.06.2027
GRW Brandenburg 2026

Das Land Brandenburg und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) haben die GRW-Investitionsförderung für Unternehmen neu gebündelt und vereinfacht. Seit dem 17. September 2026 können Anträge nach der neuen GRW Gewerblichen Richtlinie gestellt werden.

Die bisher unterschiedlichen und teilweise überschneidenden Programme der betrieblichen GRW-Investitionsförderung werden damit in einer Richtlinie zusammengeführt.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, die in Betriebsstätten im Land Brandenburg investieren. Die neue Richtlinie gilt für kleine, mittlere und – unter den jeweiligen beihilferechtlichen Voraussetzungen – große Unternehmen.

 

Fördermittel wofür?

Förderfähig sind insbesondere:

  • Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten
  • Diversifizierung und grundlegende Änderung von Produktionsverfahren
  • Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten
  • Transformationsinvestitionen zur eigenen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen
  • touristische Investitionen, unter anderem Rad-, Wasser- und Wandertourismus, innovative Angebote, Saisonverlängerung und Klimafolgenanpassung

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 60.000 Euro.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.

  • C-Fördergebiete: bis 35 % für kleine, 25 % für mittlere und 15 % für große Unternehmen
  • D-Fördergebiete: bis 20 % für kleine und 10 % für mittlere Unternehmen
  • in an Polen angrenzenden C-Fördergebieten: Zuschlag von bis zu 10 Prozentpunkten
  • Transformationsinvestitionen: bis zu 65 % für kleine, 55 % für mittlere und 45 % für große Unternehmen

Nach dem GRW-Koordinierungsrahmen 2026 können je geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 1 Mio. Euro und je gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt werden.

 

Was wurde wesentlich geändert?

  • Zusammenführung mehrerer betrieblicher GRW-Förderprogramme
  • vereinfachte Antragsberechtigung
  • höhere förderfähige Investitionsbeträge je geschaffenem bzw. gesichertem Arbeitsplatz
  • vereinfachte Nachweise für touristische Vorhaben; frühere pauschale Qualitäts- und Barrierefreiheitsnachweise sind in der neuen Förderbeschreibung nicht mehr vorgesehen
  • erweiterte Möglichkeiten für Investitionen in erneuerbare Eigenenergieversorgung

 

Förderprogramm

Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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