
Das Land Brandenburg und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) haben die GRW-Investitionsförderung für Unternehmen neu gebündelt und vereinfacht. Seit dem 17. September 2026 können Anträge nach der neuen GRW Gewerblichen Richtlinie gestellt werden.
Die bisher unterschiedlichen und teilweise überschneidenden Programme der betrieblichen GRW-Investitionsförderung werden damit in einer Richtlinie zusammengeführt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, die in Betriebsstätten im Land Brandenburg investieren. Die neue Richtlinie gilt für kleine, mittlere und – unter den jeweiligen beihilferechtlichen Voraussetzungen – große Unternehmen.
Förderfähig sind insbesondere:
Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 60.000 Euro.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.
Nach dem GRW-Koordinierungsrahmen 2026 können je geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 1 Mio. Euro und je gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 Euro Investitionskosten berücksichtigt werden.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW
Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)
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