Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau von Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur sowie für den Erwerb von sauberen oder emissionsfreien Fahrzeugen in Nordrhein-Westfalen

Förderzeitraum: 18.09.2024 – 16.10.2024
Förderung von emissionsfreien N3-Fahrzeugen in NRW

Die Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen in NRW ist ein entscheidendes Instrument zur Beschleunigung der Verkehrswende im Güterverkehr. Der Aufruf zur „Förderung von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N3“ des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen zielt darauf ab, den Anteil emissionsfreier Nutzfahrzeuge in NRW deutlich zu erhöhen und so die Emissionen des Güterverkehrs spürbar zu verringern.

 

Förderzweck

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionsprojekte privatwirtschaftlicher sowie kommunale Unternehmen im wirtschaftlichen Bereich zur Steigerung des Anteils emissionsfreier, schwerer Antriebe in ihren Nutzfahrzeugflotten. Durch die Umstellung von fossil betriebenen Nutzfahrzeugen auf emissionsfreie Antriebe wie Elektro-LKW oder Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb sollen die Emissionen erheblich gesenkt werden. Hierfür werden insgesamt bis zu 15 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem sollen die geförderten Fahrzeuge grundsätzlich mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. grünem Wasserstoff betrieben werden.

 

Förderschwerpunkte

Gegenstand der Förderung ist der Erwerb und das Leasing von neuen emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklasse N3 einer zulässigen Gesamtmasse über 12 Tonnen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb durch Zuwendungsempfänger mit Standort (Unternehmenssitz, Niederlassung oder Betriebsstätte) in Nordrhein-Westfalen:

  • LKW mit zulässiger Gesamtmasse zwischen 12 und 18 Tonnen, Förderkontingent von 3 Mio. Euro
  • LKW mit zulässiger Gesamtmasse über 18 Tonnen, Förderkontingent von 6 Mio. Euro
  • Sattelzugmaschinen, Förderkontingent von 6 Mio. Euro.

Die geförderten Fahrzeuge müssen in Nordrhein-Westfalen zugelassen werden und mehr als 50 Prozent ihrer Jahresfahrleistung dort erbringen. Während der Zweckbindungsfrist von 6 Jahren muss jedes Fahrzeug in Abhängigkeit seiner Kategorie eine jährliche Mindestdurchschnittsfahrleistung pro Jahr erbringen:

  • 12 – 18 Tonnen: 20.000 km
  • über 18 Tonnen: 30.000 km
  • Sattelzugmaschinen: 50.000 km

Ferner sollen die Fahrzeuge grundsätzlich mit Strom aus erneuerbaren Energien bzw. grünem Wasserstoff betrieben werden.

 

Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen in NRW

  • bis zu 60 % Zuschuss
  • maximal 300.000 Euro je Fahrzeug
  • maximal 500.000 Euro je eigenständigem Unternehmen

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Scharfsinn

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