Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit für Unternehmen, die im Jahr 2022 besonders stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind

Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit für Unternehmen, die im Jahr 2022 besonders stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind
26. April 2023

Härtefallhilfen aus Gründen der Billigkeit für Unternehmen, die im Jahr 2022 besonders stark von Energiepreissteigerungen betroffen sind

Förderzeitraum: 09.03.2023 – 30.09.2023
Sachsen-Anhalt

KMUs und Selbstständige, deren Existenz durch gestiegene Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine bedroht ist, werden vom Land Sachsen-Anhalt unterstützt.

Die Förderung wird als Ausgleich für betriebliche Energiekosten für Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas, Fernwärme) und nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas-LPG) bezahlt.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Selbständige mit Hauptsitz im Land Sachsen-Anhalt.

 

Fördermittel: Zuschüsse bis max. 100.000

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

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