Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
10. November 2025

Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Förderzeitraum: 31.10.2025 – 31.08.2026
Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verlängert die Antragsfrist für das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Im Fokus steht die Schweinehaltung – mit zwei Säulen: investive Zuschüsse für Stall-Neu- und -Umbauten sowie Zuschüsse zu laufenden Mehrkosten bei besonders tiergerechter Haltung. Anträge können nun bis zu 31.08.2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.

 

Wer wird gefördert?

  • Landwirtschaftliche Betriebe mit Sitz in Deutschland (alle Rechtsformen)
    • Vorhaben betrifft Schweinehaltung
    • In der Betriebs-/Unternehmensleitung mind. 1 Person mit agrarischer Qualifikation
    • Kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“

 

Was wird gefördert?

  • Investive Vorhaben: Bau, Umbau oder Ersatzbau tier- und umweltgerechter Ställe (Außenklima-/Auslauf- oder Bio-Haltung), inkl. Technik und Planung.

  • Laufende Mehrkosten: Jährliche Zuschüsse pro Tier (Sauen, Aufzuchtferkel, Mastschweine) für Mehraufwand durch Premiumstandards (mehr Platz, Einstreu/Beschäftigung, Trinkwasser über offene Tränken, Kühlmöglichkeiten u. a.).

 

Wie wird gefördert?

Investitionen (pro Betrieb bis 5 Mio. € förderfähige Ausgaben):

  • bis 500.000 €: 60 % Zuschuss

  • über 500.000 € bis 2 Mio. €: 50 %

  • über 2 Mio. € bis 5 Mio. €: 30 %

Laufende Mehrkosten (jährlich, gestaffelt nach Bestandsgröße):

  • bis Stufe 1 (z. B. 50 Sauen / 1.500 Ferkel / 1.500 Mastschweine): bis 80 %

  • bis Stufe 2 (z. B. 200 Sauen / 6.000 Ferkel / 6.000 Mastschweine): bis 70 %

  • Deckel je Tier/Jahr: 1.000 € × Faktor (tiergruppenabhängig)

Kombination: Zuschüsse sind mit Rentenbank-Förderdarlehen („Stallumbauten für mehr Tierwohl“) kombinierbar.

 

Förderprogramm

Richtlinien „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ und „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Inna_Kandybka

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