Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) verlängert die Antragsfrist für das Bundesprogramm Umbau der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Im Fokus steht die Schweinehaltung – mit zwei Säulen: investive Zuschüsse für Stall-Neu- und -Umbauten sowie Zuschüsse zu laufenden Mehrkosten bei besonders tiergerechter Haltung. Anträge können nun bis zu 31.08.2026 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden.
Investive Vorhaben: Bau, Umbau oder Ersatzbau tier- und umweltgerechter Ställe (Außenklima-/Auslauf- oder Bio-Haltung), inkl. Technik und Planung.
Laufende Mehrkosten: Jährliche Zuschüsse pro Tier (Sauen, Aufzuchtferkel, Mastschweine) für Mehraufwand durch Premiumstandards (mehr Platz, Einstreu/Beschäftigung, Trinkwasser über offene Tränken, Kühlmöglichkeiten u. a.).
Investitionen (pro Betrieb bis 5 Mio. € förderfähige Ausgaben):
bis 500.000 €: 60 % Zuschuss
über 500.000 € bis 2 Mio. €: 50 %
über 2 Mio. € bis 5 Mio. €: 30 %
Laufende Mehrkosten (jährlich, gestaffelt nach Bestandsgröße):
bis Stufe 1 (z. B. 50 Sauen / 1.500 Ferkel / 1.500 Mastschweine): bis 80 %
bis Stufe 2 (z. B. 200 Sauen / 6.000 Ferkel / 6.000 Mastschweine): bis 70 %
Deckel je Tier/Jahr: 1.000 € × Faktor (tiergruppenabhängig)
Kombination: Zuschüsse sind mit Rentenbank-Förderdarlehen („Stallumbauten für mehr Tierwohl“) kombinierbar.
Richtlinien „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ und „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung
Bild von Inna_Kandybka
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