Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“

Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“

Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“

Förderzeitraum: 04.12.2025 – 25.01.2026
Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat den Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz und -anpassung (Future Finance-AB)” im Rahmen der Bekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)” veröffentlicht. Damit rückt das Ministerium die Rolle der Finanzwirtschaft bei der Umsetzung der UN-Nachhaltigkeitsziele in den Fokus, denn diese lassen sich nur mit einer nachhaltig ausgerichteten Finanzwirtschaft (Sustainable Finance) erreichen, die Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und den Schutz von Ökosystemen mobilisiert und lenkt.

 

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind insbesondere:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Start-ups/KMU)
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen

  • Kommunen

  • Gesellschaftliche Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen)

Voraussetzung ist zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte/Niederlassung bzw. Einrichtung in Deutschland. Projekte sollen in der Regel als Verbundvorhaben (mindestens zwei Antragsteller) umgesetzt werden.

 

Was wird gefördert?

Im Förderaufruf werden Forschungsprojekte zu Modul A und Modul B unterstützt:

  • Modul A: Finanzwirtschaft & Klimaschutz
    Forschungsprojekte, die Lösungen und Empfehlungen entwickeln, wie privates Kapital stärker für Klimaschutz und die Transition zur Klimaneutralität mobilisiert werden kann – u. a. durch bessere Interaktion von Finanz- und Realwirtschaft sowie Analysen zur Wirkung von Finanzierungsinstrumenten und Nachhaltigkeitsregulierung.

  • Modul B: Finanzwirtschaft & Klimaanpassung
    Forschungsprojekte, die untersuchen, wie Klimaanpassung finanziert werden kann – mit Fokus auf kommunaler und regionaler Ebene und der Einbindung privaten Kapitals. Willkommen sind auch grundsätzliche Vorhaben zu Instrumenten, Versicherungsaspekten, Regulierung und Politikinstrumenten im Mehrebenensystem (Kommunen/Länder/Bund/EU).

Interdisziplinäre Ansätze und eine enge Zusammenarbeit mit Praxis-Stakeholdern sind ausdrücklich erwünscht.

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Förderhöhe (in %):

    • Wirtschaftliche Tätigkeit / Unternehmen: bei industrielle Forschung grds. bis zu 50 %, Erhöhung bis max. 80 % möglich

    • Nichtwirtschaftliche Forschung (z. B. Hochschulen/Forschungseinrichtungen, sofern nicht wirtschaftliche Tätigkeit): bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Hochschulen/Universitätskliniken zusätzlich Projektpauschale 20 %.

 

Förderprogramm

Förderaufruf „Finanzwirtschaft und Klimaschutz und -anpassung (Future Finance-AB)“ zur Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Doidam 10

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