Förderaufruf „Wissenschaftliches Begleitvorhaben“ – „Future Finance“

Förderaufruf „Wissenschaftliches Begleitvorhaben“ – „Future Finance“

Förderaufruf „Wissenschaftliches Begleitvorhaben“ – „Future Finance“

Förderzeitraum: 04.12.2025 – 14.03.2026
Förderaufruf „Wissenschaftliches Begleitvorhaben“ – „Future Finance“

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hat im Rahmen der Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)” einen Förderaufruf für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben veröffentlicht. Ziel ist es, die geförderten Forschungsvorhaben strategisch zu begleiten, zu vernetzen und ihre Ergebnisse adressatengerecht aufzubereiten – für Politik, Finanzwirtschaft, Realwirtschaft und Gesellschaft.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Start-ups/KMU)
  • Universitäten / Forschungseinrichtungen

  • Kommunen
  • gesellschaftliche Organisationen (z. B. Vereine, Verbände, Stiftungen)

 

Was wird gefördert?

Das BMFTR fördert ein wissenschaftliches Begleitvorhaben, das die Vorhaben der Rahmenbekanntmachung „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)” fachlich begleitet, koordiniert, vernetzt und die Ergebnisse zielgruppengerecht aufbereitet. Das Begleitvorhaben soll dabei einen inhaltlichen Bezug zu den Modulen A bis E abdecken.

  • Modul A – Finanzwirtschaft und Klimaschutz

  • Modul B – Finanzwirtschaft und Klimaanpassung

  • Modul C – Kohlenstoffmärkte

  • Modul D – Finanzwirtschaft und Ökosysteme

  • Modul E – Neue Entwicklungen für eine zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel

Kernaufgaben des Begleitvorhabens

  • Wissenschaftliche Vernetzung sowie Stärkung der Anwendungs- und Praxisorientierung

  • Strategische Koordination der Forschungsprojekte, wissenschaftliche Begleitung und Monitoring

  • Wissenschaftskommunikation, externer Wissenstransfer und Öffentlichkeitsarbeit

  • Ergebnisaufbereitung und Synthese der Forschungsergebnisse

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Förderhöhe (in %):

    • Wirtschaftliche Tätigkeit / Unternehmen: bei industrielle Forschung grds. bis zu 50 %, Erhöhung bis max. 80 % möglich

    • Nichtwirtschaftliche Forschung (z. B. Hochschulen/Forschungseinrichtungen, sofern nicht wirtschaftliche Tätigkeit): bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; bei Hochschulen/Universitätskliniken zusätzlich Projektpauschale 20 %.

 

Förderprogramm

Förderaufruf „Wissenschaftliches Begleitvorhaben“ zur Rahmenbekanntmachung zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftsfähige Finanzwirtschaft im globalen Wandel (Future Finance)“

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Wanan Wanan

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