BIK: Zweiter Förderaufruf Modul 1 (Teilmodule 1 & 3) – Dekarbonisierung der Industrie

BIK: Zweiter Förderaufruf Modul 1 (Teilmodule 1 & 3) – Dekarbonisierung der Industrie

BIK: Zweiter Förderaufruf Modul 1 (Teilmodule 1 & 3) – Dekarbonisierung der Industrie

Förderzeitraum: 06.01.2026 – 28.02.2026
BIK: Zweiter Förderaufruf Modul 1 (Teilmodule 1 & 3) – Dekarbonisierung der Industrie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der BIK veröffentlicht. Gefördert werden innovative Investitionsvorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Treibhausgasemissionen industrieller Prozesse möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität der Industrie bis 2045 leisten.

Der Förderaufruf erfolgt im Rahmen der Umsetzung von Modul 1 der BIK-Förderrichtlinie – konkret für Teilmodul 1 und Teilmodul 3.

Antragsberechtigte Unternehmen haben die Möglichkeit, innovative Vorhaben zur deutlichen Senkung der THG-Emissionen industrieller Prozesse einzureichen.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Anlagen zur Durchführung industrieller Prozesse planen oder betreiben, sowie Konsortien aus mehreren Unternehmen.
Bei Vorhaben in Teilmodul 3 können Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Vorhabenpartner unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens eingebunden werden.

 

Was wird gefördert?

  • Teilmodul 1: Investitionsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse

  • Teilmodul 3: FuE-Vorhaben zu Technologien für förderfähige Dekarbonisierungsvorhaben

 

Wie wird gefördert?

Teilmodul 1: Investitionsvorhaben (Dekarbonisierung industrieller Prozesse)

  • Max. Zuschuss je Unternehmen: bis 30 Mio. €

  • Förderintensität: bis 40 % der förderfähigen Kosten

  • Erhöhung auf bis zu 50 % möglich, wenn die Investition (mit Ausnahmen rund um Biomasse) zu einer 100%igen Verringerung der direkten THG-Emissionen führt

  • KMU-Bonus:

    • +10 Prozentpunkte für mittlere Unternehmen

    • +20 Prozentpunkte für kleine Unternehmen

  • Regionale Boni (Fördergebiete nach AEUV):

    • +15 Prozentpunkte (Art. 107(3)(a))

    • +5 Prozentpunkte (Art. 107(3)(c))

Teilmodul 3: Forschung & Entwicklung (Technologien für förderfähige Maßnahmen)

  • Industrielle Forschung: bis 35 Mio. € Zuschuss

  • Experimentelle Entwicklung: bis 25 Mio. € Zuschuss

  • Durchführbarkeitsstudien: bis 8,25 Mio. € Zuschuss

  • Förderintensitäten:

    • Industrielle Forschung: bis 50 %

    • Experimentelle Entwicklung: bis 25 %

    • Durchführbarkeitsstudien: bis 50 %

  • KMU-Bonus:

    • +10 Prozentpunkte (mittlere Unternehmen)

    • +20 Prozentpunkte (kleine Unternehmen)

  • Weitere Aufschläge (je nach Konstellation) bis zu einer maximalen Förderintensität von 80 % möglich (für industrielle Forschung/experimentelle Entwicklung).

 

Förderprogramm

Bekanntmachung Zweiter Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodule 1 und 3 (Dekarbonisierung der Industrie) der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Dilok Klaisataporn

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