Mit der Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Transformation der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie hin zu einer digitalen und klimafreundlichen Mobilität. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu sichern und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie den industriellen Mittelstand entlang der automobilen Wertschöpfungsketten zu stärken.
Im Fokus stehen regionale und thematische Strukturen, die Wissenstransfer, Vernetzung und Qualifizierung organisieren und den strukturellen Wandel in stark automobilgeprägten Regionen aktiv begleiten.
Wirtschaftsförderungen und entsprechende Fachbereiche von Gebietskörperschaften
Kammern, Verbände und Vereine
Innovationscluster
Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Zielgruppen der Aktivitäten sind insbesondere Unternehmen der Automobil- und Zulieferindustrie, vor allem KMU, deren Beschäftigte, Kommunen, Gewerkschaften sowie weitere regionale Akteure.
Förderfähig sind Maßnahmen zur Unterstützung von Transformationsprozessen in der Automobil- und Zulieferindustrie, insbesondere:
Aufbau und Weiterentwicklung regionaler Netzwerkstrukturen
Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung regionaler Transformationsstrategien
Vernetzung relevanter Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung und Gesellschaft
Wissenstransfer zu transformationsrelevanten Themen
Qualifizierungs- und Weiterbildungsformate
Vorbereitung auf neue Geschäftsfelder und Branchen
Aufbereitung und Verbreitung von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung
Transfer neuer Technologien, Anwendungen und Geschäftsmodelle
Unterstützung von KMU beim Zugang zu innovationsrelevantem Wissen
Rückführung betrieblicher Bedarfe in Forschung und Entwicklung
Thematische Schwerpunkte können unter anderem batterieelektrische Antriebe, Software-Engineering und KI, digitale Geschäftsmodelle, moderne Produktionstechnologien, Robotik, Leichtbau, Kreislaufwirtschaft oder digitale Mobilitätskonzepte sein.
Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Ausgabenbasis (AZA): bis zu 100 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben
(förderfähig ist nur der vorhabenbedingte Mehraufwand)
Kostenbasis (AZK): bis zu 90 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Vorhabenkosten
(mind. 10 % Eigenbeteiligung erforderlich)
Förderrichtlinie „Regionale Transformations-Netzwerke und Transformations-Hubs zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Automobil- und Zulieferindustrie“
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