Fördermittel für Strukturwandel im Rheinischen Revier

Fördermittel für Strukturwandel im Rheinischen Revier

Fördermittel für Strukturwandel im Rheinischen Revier

Förderzeitraum: 19.03.2026 – 30.06.2031
Fördermittel für Strukturwandel im Rheinischen Revier

Mit der novellierten Richtlinie fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier. Ziel ist es, zukunftsfähige Innovationsfelder aufzubauen, regionale Forschungs- und Innovationskompetenzen zu stärken und den innovationsbasierten Strukturwandel im Rheinischen Revier nachhaltig voranzubringen.

 

Wer wird gefördert?

  • Verbundvorhaben mit mindestens einem wissenschaftlichen Partner

  • mindestens ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, bevorzugt KMU

  • optional weitere Partner aus anderen Bereichen, zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände oder Stiftungen

Die Verbundpartner sollen grundsätzlich im Rheinischen Revier beziehungsweise in den Fördergebieten des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen angesiedelt sein.

Partner außerhalb der Region sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

 

Was wird gefördert?

Der Fördergeber fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von verbindlich zusammenarbeitenden regionalen Verbünden aus Wissenschaft, Wirtschaft und weiteren relevanten Akteuren. Im Mittelpunkt stehen Innovationsverbünde, die ein klar umrissenes Forschungs- und Innovationsthema bearbeiten und damit konkrete Beiträge zum Strukturwandel im Rheinischen Revier leisten.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Konzepterstellung für Innovationsverbünde

  • Entwicklung einer Strategie und Ausarbeitung eines Konzepts

  • Potenzial- und Marktstudien

  • Aufbau eines geeigneten Organisations- und Managementmodells

  • Innovationsmanagement

  • Workshops, Veranstaltungen und Reisen zur gemeinsamen Konzeptentwicklung

 

Baumaßnahmen und Großinvestitionen sind nicht förderfähig.

 

Wie wird gefördert?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

    • Konzepterstellung: bis zu 200.000 EUR insgesamt, Laufzeit bis zu 12 Monate

    • Konzepterstellung: bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten

    • Unternehmen: Förderung anteilig nach den beihilferechtlichen Vorgaben

    • Hochschulen und nichtwirtschaftliche Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %

    • Hochschulen und Universitätskliniken: zusätzlich 20 % Projektpauschale

 

Förderprogramm

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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