3. Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte: bis zu 30 Mio. Euro

3. Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte: bis zu 30 Mio. Euro

3. Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte: bis zu 30 Mio. Euro

Förderzeitraum: 23.09.2026 – 17.12.2026
Internationale Wasserstoffprojekte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 23. September 2026 den dritten Förderaufruf für internationale Wasserstoffprojekte geöffnet. Gefördert werden Projekte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, die deutsche bzw. europäische Wertschöpfung stärken und Importrouten für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate nach Deutschland vorbereiten.

Projektskizzen können bis zum 17. Dezember 2026 eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Unternehmen mit Hauptsitz im EWR oder der Schweiz und einer Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland
  • insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • für begleitende Forschung auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Die geförderten Wasserstoffanlagen selbst müssen hingegen außerhalb des EWR und der Schweiz errichtet werden.

 

Fördermittel wofür?

In Modul 1 werden insbesondere innovative Pilotanlagen in industriell relevanter Größe zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Derivaten gefördert. Einbezogen werden können auch zugehörige Speicher- und Transportinfrastrukturen sowie Durchführbarkeitsstudien.

Modul 2 unterstützt begleitende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis einschließlich TRL 3, wissenschaftliche Analysen, Forschungsinfrastrukturen und Ausbildungsmaßnahmen. Vorhaben in Modul 2 müssen ein Vorhaben aus Modul 1 begleiten.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Modul 1: bis zu 30 Mio. Euro je Projekt
  • Modul 2: bei Unternehmen grundsätzlich Anteilfinanzierung mit angemessener Eigenbeteiligung; regelmäßig mindestens 50 % Eigenanteil
  • Die konkreten Förderquoten richten sich nach den jeweils anwendbaren beihilferechtlichen Regelungen.

Die Projekte müssen so angelegt sein, dass sie bis 2030 abgeschlossen werden können.

 

Förderprogramm

3. Förderaufruf – Internationale Wasserstoffprojekte, Modul 1

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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