Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) (Stand: 26.02.2018 )

Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) (Stand: 26.02.2018 )

Förderrichtlinie LEADER (RL LEADER/2014) (Stand: 26.02.2018 )

Sachsen / Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Der Freistaat Sachsen unterstützt Vorhaben, die der Umsetzung der Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete dienen.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • die Vorbereitung einer LEADER-Entwicklungsstrategie (LES),
  • die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES,
  • Vorhaben für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen in den Lokalen Aktionsgruppen (LAG) sowie
  • mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundene laufende Kosten und Sensibilisierungsvorhaben.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.
Deren genauer Umfang wird durch die Vorgaben des LES des jeweiligen LEADER-Gebietes bestimmt und beträgt

  • für die Vorbereitung einer LES: 80% der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der LES: bis zu 100% der förderfähigen Gesamtausgaben,
  • für gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsvorhaben: bis zu 100% der förderfähigen Gesamtausgaben sowie
  • für die mit der Verwaltung der Durchführung der LES verbundenen Ausgaben: bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben.

Bei Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ist der Förderumfang abhängig von der Größe des Unternehmens und dem Fördergebiet. Er beträgt hierbei maximal 40% der förderfähigen Kosten.

 

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