Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.

Im Einzelnen werden gefördert:

  • Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
  • Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
  • sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
  • Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich hierbei nach der Art des Vorhabens und beträgt je nach Maßnahme bis zu 75% oder bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel 10.000 EUR.

 

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