Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den zweiten Förderaufruf zu Modul 2 (Carbon Management) der BIK veröffentlicht. Im Fokus stehen Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft, die CO₂-Abscheidung und -Nutzung (CCU) oder CO₂-Abscheidung und -Speicherung (CCS) umsetzen – einschließlich Direct Air Capture (DAC) und Direct Air Capture with CCS (DACCS).
Antragsberechtigt sind Unternehmen (einzeln oder als Konsortium) mit Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland, die relevante CO₂-Emissionen verursachen oder CO₂ aus der Luft abscheiden.
In Teilmodul 2 können Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Konsortium beteiligt sein; mindestens ein Unternehmen muss die industrielle Anwendung der Ergebnisse in einer Produktionsstätte in Deutschland planen.
Teilmodul 1 – Investitionsvorhaben (CCU/CCS/DAC)
Im Fokus stehen Investitionen zur Nutzung oder Abscheidung von CO₂-Emissionen
aus Sektoren mit überwiegend schwer vermeidbaren CO₂-Emissionen: Kalk, Zement, thermische Abfallbehandlung
sowie aus Anlagen zur Abscheidung von CO₂ aus Umgebungsluft (Direct Air Capture)
Die abgeschiedenen CO₂-Emissionen müssen überwiegend aus Prozessemissionen bestehen.
CO₂-Nutzung ist u. a. förderfähig für
anorganische Karbonate und daraus hergestellte karbonatische Bauprodukte
weitere Produkte, die am Lebensende wieder einem CO₂-Kreislauf (z. B. via Pyrolyse oder Abscheidung) zugeführt werden können
Teilmodul 2 – Innovationsvorhaben (anwendungsorientierte FuE)
Gefördert werden anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur (Weiter-)Entwicklung von CCU/CCS-Prozessketten und zu ökonomischen/ökologischen Bewertungen. Schwerpunkte können u. a. sein:
innovative und effiziente CO₂-Abscheidung
CO₂-Nutzung als Rohstoff
Direct Air Capture / DACCS
Verfahren zur Erkundung, Erschließung und zum Monitoring von CO₂-Speichern
Sektorfokus: wie Teilmodul 1 plus Grundstoffchemie, Glas und Keramik. Voraussetzung ist ein TRL von mindestens 4; Förderung bis TRL 8.
Teilmodul 1 (Investitionen)
Zuschuss bis max. 30 Mio. € je Unternehmen (für gewidmete Infrastruktur und Speicher bis 25 Mio. €)
Förderintensität: bis 30 % der förderfähigen Kosten
KMU-Bonus: +10 Prozentpunkte (mittlere Unternehmen), +20 Prozentpunkte (kleine Unternehmen)
Regionale Boni (Fördergebiete nach AEUV): +15 Prozentpunkte (Art. 107(3)(a)), +5 Prozentpunkte (Art. 107(3)(c))
Teilmodul 2 (Innovationsvorhaben – FuE)
Zuschüsse bis 35 Mio. € (industrielle Forschung), bis 25 Mio. € (experimentelle Entwicklung), bis 8,25 Mio. € (Durchführbarkeitsstudien)
Förderintensitäten: bis 50 % (industrielle Forschung), bis 25 % (experimentelle Entwicklung), bis 50 % (Studien)
KMU-Bonus wie oben; weitere Aufschläge bis max. 80 % möglich (je nach Konstellation)
Bekanntmachung Zweiter Förderaufruf zum Modul 2 (Carbon Management) der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Dekarbonisierung der Industrie und Carbon Management (Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz, BIK)
Bild von Andrzej Rostek
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