DIGITAL INNOVATION 6. Wettbewerbsaufruf

DIGITAL INNOVATION 6. Wettbewerbsaufruf

DIGITAL INNOVATION 6. Wettbewerbsaufruf

Förderzeitraum: 23.03.2026 – Schließung bei 130 % der voraussichtlich finanzierbaren Vorhaben
DIGITAL INNOVATION 6. Wettbewerbsaufruf

Mit den Richtlinien Digital And Creative Economy unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt (MWL) investive Digitalisierungsvorhaben in KMU – von der Digitalisierung interner Abläufe über digitale Außenwirkung (Marketing/Vertrieb) bis zur Stärkung der IT-Sicherheit. Der aktuelle Wettbewerbsaufruf ist mittlerweile der 6., dessen Umsetzung und Bewilligung über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt erfolgt.

 

Wer wird gefördert?

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

  • Vorhaben müssen in einer oder mehreren Betriebsstätten im Land Sachsen-Anhalt umgesetzt werden

 

Was wird gefördert?

Investive Digitalisierungsvorhaben, insbesondere:

  • Digitalisierung interner Abläufe und Services

  • Digitale Vorgänge mit Außenwirkung, z. B. Außendarstellung, Marketing- und Vertriebsstrategien

  • Einrichtung/Erhöhung der IT-Sicherheit (z. B. Cloud-Sicherheit, Verschlüsselung, Signaturen, mobiler Zugriff, Datenschutz/Datenschutzorganisation)

Beispiele förderfähiger Vorhaben:

  • Aufbau digitaler Plattformen

  • Einführung/Entwicklung von Anwender- oder Steuerungssoftware (z. B. Apps)

  • Einführung IT-gestützter Managementsysteme

  • Digitale Vertriebskanäle (z. B. Webshop) und Digitalisierung des Marketings

  • Vernetzung interner Systeme (z. B. ERP/CRM) inkl. Anbindung an Kunden/Lieferanten

  • Datenbasierte Services, Predictive-Maintenance, digitale Zwillinge, Cloud-Nutzung

Nicht gefördert werden u. a.:

  • Hard-/Software (z. B. PC, Laptop, Tablet, Smartphone), wenn kein direkter Projektbezug und kein innovativer Mehrwert erkennbar ist

  • Projekte, die bereits eine Zuwendung für ihre Umsetzung erhalten haben oder eine Weiterentwicklung bereits geförderter Vorhaben darstellen

 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Förderquote: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • Maximalbetrag: 70.000 EUR je Digitalisierungsvorhaben

  • Mindestvolumen: Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR: Erst ab diesem Förderbetrag ist eine Förderung möglich.

  • Projektlaufzeit: regelmäßig bis zu 12 Monate

  • Beraterleistungen: zuwendungsfähiger Anteil bei Inanspruchnahme von Beratung bis max. 6.000 EUR begrenzt

 

Förderprogramm

6. Wettbewerbsaufruf im Rahmen der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten mit digitalen und kreativwirtschaftlichen Inhalten und Leistungen
(Richtlinien Digital And Creative Economy)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Christian Horz

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