Sachsen: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)

Sachsen: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)

Sachsen: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung der beruflichen Bildung, Fachkräftesicherung und Beschäftigungschancen (ESF-Richtlinie Berufliche Bildung)

Förderzeitraum: 28.07.2021 - 31.12.2023
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Durch stetige Innovationen, Erfindungen und Entdeckungen ist eine konstante Beteiligung an berufsbezogenen Weiterbildungsangeboten notwendig, um sich den stetig veränderten Bedingungen anzupassen. Daher wird mit einer Richtlinie in Sachsen nun betriebliche Weiterbildungen für Arbeitskräfte und Arbeitgeber unterstützt, um sie im digitalen, strukturellen und ökologischen Wandel zu unterstützen und Anreize für berufliche Weiterbildungen zu setzen.

 

Durch die Richtlinie können hierbei folgende Vorhaben gefördert werden:

  • Weiterbildung (betrieblich oder individuell)
  • Duale Berufsausbildungen
  • Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten
  • Sonstige Vorhaben für die Förderung beruflicher Bildung, Fachkräfteentwicklung oder Beschäftigungschancen

 

Antragsberechtigt sind alle Arbeitgeber, d.h. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts mit einer Niederlassung oder Sitz in Sachsen.

 

Fördermittel: Zuschuss bis zu 70 % für Unternehmen

 

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

 

Bild von 정수 이 auf Pixabay

 

 

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