Durch stetige Innovationen, Erfindungen und Entdeckungen ist eine konstante Beteiligung an berufsbezogenen Weiterbildungsangeboten notwendig, um sich den stetig veränderten Bedingungen anzupassen. Daher wird mit einer Richtlinie in Sachsen nun betriebliche Weiterbildungen für Arbeitskräfte und Arbeitgeber unterstützt, um sie im digitalen, strukturellen und ökologischen Wandel zu unterstützen und Anreize für berufliche Weiterbildungen zu setzen.
Durch die Richtlinie können hierbei folgende Vorhaben gefördert werden:
Antragsberechtigt sind alle Arbeitgeber, d.h. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts mit einer Niederlassung oder Sitz in Sachsen.
Fördermittel: Zuschuss bis zu 70 % für Unternehmen
Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen
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