Nordrhein-Westfalen / zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dieser Förderrichtlinie den Schutz und die Pflege von Denkmälern.
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz einer Sache erforderlich sind.
Unterstützt werden auch:
sofern diese auf Verlangen der Denkmalbehörde anzufertigen bzw. durchzuführen sind.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Der Förderumfang ist hierbei abhängig von der Art des Denkmals und der Maßnahme sowie der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers.
Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Förderung jährlich festgelegt. Bei den anderen Antragstellern beträgt sie in der Regel bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Gewährt werden
Die Bagatellgrenze liegt bei 500 EUR.
Anträge sind bis zum 01. Oktober des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.
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