Exportinitiative Umweltschutz – 9. Förderrunde

Exportinitiative Umweltschutz – 9. Förderrunde

Exportinitiative Umweltschutz - 9. Förderrunde

Förderzeitraum: 26.11.2025 – 15.02.2026
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Die Exportinitiative Umweltschutz (EXI) des Bundesumweltministeriums (BMUKN) geht in die nächste Förderrunde und unterstützt deutsche GreenTech-Anbieter beim Schritt in internationale Märkte. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die Umwelttechnologien „Made in Germany“ in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Anwendung bringen – von Kreislaufwirtschaft über Wasser- und Abwasserwirtschaft bis hin zu Wasserstoff-Minigrids als Dieselersatz.

Ziel der EXI ist es, Umweltprobleme vor Ort zu lösen, internationale Umweltstandards zu stärken und gleichzeitig neue Absatzmärkte und Partnerschaften für deutsche Unternehmen zu erschließen. Die Initiative leistet damit einen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030.

 

Wer wird gefördert?

Förderfähig sind Organisationen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, insbesondere:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit klarem Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen – KMU)

  • Juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine, Stiftungen, Verbände

  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Projekte können als Einzelvorhaben oder als Verbundprojekte mit mehreren Partnern eingereicht werden. Besonders im Fokus stehen KMU mit innovativen Umwelttechnologien, die Unterstützung beim Aufbau internationaler Kooperationen und beim Markteintritt im Ausland benötigen.

 

Was wird gefördert?

Die EXI stärkt den Transfer deutscher Umwelttechnologien durch eine Kombination aus Demonstration, Qualifizierung und strategischer Vorbereitung. Förderfähig sind insbesondere:

  • Investive Maßnahmen

    • Aufbau, Installation und Erprobung deutscher Umwelttechnik unter realen lokalen Bedingungen

    • Pilot- und Demonstrationsanlagen, z. B. in

      • Kreislauf- und Recyclingwirtschaft

      • Wasser- und Abwasserwirtschaft

      • netzfernen grünen Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien (Wasserstoff-Minigrids als Dieselersatz)

      • Mobilität, nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung

  • Capacity Building

    • Schulungen, Workshops, Trainingsprogramme

    • Aufbau von Know-how bei Behörden, Unternehmen, Betreibern

    • Wissenstransfer zu Betrieb, Wartung und regulatorischen Anforderungen

  • Machbarkeits- und Länderstudien

    • Markt- und Umfeldanalysen

    • technische, wirtschaftliche und regulatorische Machbarkeitsstudien

    • Vorbereitung größerer Investitions- oder Umsetzungsvorhaben

Kombinationen dieser Elemente innerhalb eines Projekts sind ausdrücklich erwünscht, insbesondere wenn mehrere Handlungsfelder – etwa Kreislaufwirtschaft, Wasser und Energie – zusammen gedacht werden (Sektorenkopplung).

Nicht förderfähig sind reine Export- und Vertriebsaktivitäten wie der Aufbau von Niederlassungen, rein absatzorientiertes Marketing, Maßnahmen zur Kundenbindung oder die bloße Einführung bereits marktreifer Produkte ohne Demonstrations- oder Transfercharakter.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Zuwendungsvolumen: in der Regel zwischen 50.000 EUR und 1 Mio. EUR pro Projekt

  • Eigenanteil: grundsätzlich mindestens 20 % der förderfähigen Projektkosten

  • Förderquote: bis zu 80 % möglich

 

Förderprogramm

9. Förderrunde innerhalb der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Bereichdes Exports von „grüner“ und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von zmotions

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