Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur pandemiebedingten Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen in Deutschland

Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur pandemiebedingten Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen in Deutschland

Fördergrundsätze der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zur pandemiebedingten Förderung von Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen in Deutschland

Förderzeitraum: 27.08.2020-31.12.2021
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Durch die Corona-Pandemie wurde eine Schließung der Kinos angeordnet und zahlreiche Filmproduktionen verzögert. Im Rahmen des Programms „NEUSTART KULTUR“ werden Filmverleih- und Filmvertriebsunternehmen mit Fördermittel von insgesamt 11 Millionen € unterstützt.

Ziel der Förderung ist es den Verleih im Inland und den Vertrieb deutscher Kinofilme im Ausland sicherzustellen und zu stärken. Außerdem soll die Nachfrage deutscher und europäischer Filme im In- und Ausland erhöht und somit die Vielfalt der deutschen Kultur bewahrt werden.

Gefördert werden Verleih- und Vertriebsunternehmen mit einem Sitz in Deutschland.

Zuschuss bis zu 25% für Filmverleihunternehmen, bis zu 50% für Filmvertriebsunternehmen.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 918655 (lizenzfrei)

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