Förderprogramme
Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern

Jetzt Fördermittel für Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen

In Mecklenburg-Vorpommern, dessen Wirtschaft besonders von Tourismus und maritimer Industrie geprägt ist, gibt es vielfältige Fördermöglichkeiten für die gewerbliche Wirtschaft. Unternehmen profitieren insbesondere von Zuschüssen zur Digitalisierung, Innovation, Nachhaltigkeitsförderung und Wachstumsfinanzierung.

Subventa unterstützt Sie dabei, die passenden Fördermittel für Ihr Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu finden – von der Antragstellung bis zur erfolgreichen Abwicklung.

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Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern

Unternehmen, die innovative digitale Lösungen in Produktion oder Dienstleistungen einführen, können gezielt gefördert werden. Zuschüsse erhalten insbesondere KMU des produzierenden Gewerbes und des Tourismus für Investitionen in neuartige Digitalisierungsprozesse, die über den bisherigen Standard hinausgehen.

Nicht förderfähig sind Standardsoftware, Grundausstattung und reine Ersatzbeschaffungen.

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten aus den Bereichen…
    • Produktion (verarbeitendes Gewerbe)
    • Handwerk
    • Tourismus
  • Einführung neuer oder verbesserter digitaler Methoden für die Erbringung von Leistungen oder Produktion
  • Wesentliche Änderungen bei Technik, Ausrüstung oder Software
  • Nutzung innovativer digitaler Technologien und Lösungen
  • Bis zu 50 % Zuschuss
  • Maximal 50.000 EUR je Vorhaben
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30.000 EUR betragen

Innovation: Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen aktiv dabei, zukunftsweisende Projekte umzusetzen. Gefördert werden Vorhaben, die Forschung, Entwicklung und Innovationen nachhaltig voranbringen.

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Schutzrechtanmeldungen
  • Innovationsberatung
  • Prozessinnovationen und daraf basierende Investitionen
  • Zuschüsse für industrielle Forschung: bis zu 80 %
  • Zuschüsse für experimentelle Entwicklung: bis zu 60 %
  • Zuschüsse bei Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
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Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen Mecklenburg-Vorpommern

Die Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen unterstützt wirtschaftlich tätige Organisationen in Mecklenburg-Vorpommern, die durch Investitionen in Energieeffizienz, smarte Energiesysteme oder erneuerbare Energien ihre Treibhausgasemissionen nachhaltig senken.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (auch Contractoren)

  • Kommunale Zweckverbände und Anstalten

  • Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinwohlorientierte Gesellschaften

  • Machbarkeits- und Vorplanungsstudien für Klimaschutzvorhaben

  • Planung von Investitionsvorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und zur intelligenten Kopplung

  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz, z.B.:

    • Abwärme- und Kältenutzung (z.B. Wärmerückgewinnung, Speicher, Sensorik)

    • Einsparung von Strom, Wärme oder Kälte (z.B. energieeffiziente Beleuchtung, Speicher, Prozessoptimierung)

    • Investitionen in smarte Gebäudetechnik, Dämmung, Steuerungs- und Managementsysteme

    • Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Gebäuden und Infrastrukturen (z.B. Gründächer, Grünfassaden)

  • Entwicklung und Errichtung intelligenter, lokal begrenzter Energiesysteme und Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Quartierslösungen, Smart Grids, Wasserstoffspeicher, Sektorenkopplung)

  • Demonstrationsvorhaben für neue Lösungen zur Energieeinsparung oder Reduktion von Treibhausgasemissionen mit Öffentlichkeitswirkung

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Förderquote:

    • Bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

    • Im Ausnahmefall: Förderung bis zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (aber keine Vollfinanzierung)

  • Mindestausgaben:

    • i.d.R. mindestens 20.000 EUR (bei Studien/Planung: mindestens 2.000 EUR)

  • Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen möglich (wenn zulässig)

Wachstum & Investitionen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördert Investitionen von Unternehmen in neue Güter des Sachanlagevermögens (insb. Gebäude, Maschinen und Ausstattungen). Ziel ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Stärkung strukturschwacher Regionen.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Nicht antragsberechtigt u.a.:
    • Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur, Fischerei (außer Verarbeitung/Vermarktung)

    • Eisen- und Stahlindustrie

    • Bergbau, Sand-, Kies-, Ton-, und Steinabbau sowie ähnliche Urproduktion

    • Energie- und Wasserversorgung

    • Einzelhandel (außer Versandhandel)
    • Transport- und Lagergewerbe

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (z.B. Gebäude, Anlagen, Maschinen)
  • Lohnkosten (nur in Ausnahmefällen förderfähig)
  • Nicht förderfähig:

    • Ausgaben für Grund und Boden

    • Ausgaben für Fahrzeuge

    • Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter (Wert bis 250 EUR)

    • Ausgaben für gebrauchte Wirtschaftsgüter

    • Ausgaben für immaterielle Wirtschaftsgüter

    • Ausgaben für Eigenleistungen

  • Zuschuss in C-Fördergebieten:
    • Kleine Unternehmen: bis zu 45 %
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 35 %
    • Große Unternehmen: bis zu 25 %
  • Zuschuss in C-Fördergebieten:
    • Kleine Unternehmen: bis zu 20 %
    • Mittlere Unternehmen: bis zu 10 %
    • Große Unternehmen: bis zu 10 % (max. 300.000 EUR in drei Steuerjahren = De-Minimis)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) ist die zentrale Förderbank des Landes und organisiert als Geschäftsbereich der NORD/LB die Umsetzung sämtlicher Förderprogramme im Auftrag der Landesregierung. Im Fokus stehen Zuschüsse und Darlehen für Investitionen in Wirtschaft, Infrastruktur, Innovation, Energie und Umwelt.

Subventa unterstützt Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern umfassend bei der Identifikation passender Förderprogramme, begleitet die Antragstellung und sorgt für eine effiziente und reibungslose Umsetzung der Förderprojekte – von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Bewilligung durch das LFI.

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