Förderprogramme NRW

Fördermittel für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Jetzt beantragen!

Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands und ein Zentrum der Industrie. Das Land bietet eine Vielzahl an Förderprogrammen für Unternehmen, um Digitalisierung, Innovation, Umweltschutz und Wachstum aktiv voranzutreiben. Egal ob kleines Handwerksunternehmen, mittelständischer Betrieb oder Konzern – mit gezielten Förderprogrammen der NRW.BANK und des Landes NRW können Investitionen, Entwicklungen und nachhaltige Maßnahmen gezielt unterstützt werden. Beim Fördermittelantrag unterstützt und begleitet Sie die Subventa Fördermittelberatung erfolgsorientiert.

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Förderung für Digitalisierung in NRW: MID-Digitalisierung

Mit MID-Digitalisierung unterstützt das Land NRW kleine und mittlere Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch digitale Transformation zu stärken. Das Programm fördert Digitalisierungsprojekte, die interne Prozesse optimieren bzw. innovative digitale  Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle entwickeln.

  • Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen

  • Antragsteller dürfen nicht über die notwendige fachliche Expertise für die Umsetzung verfügen (externe Unterstützung ist Bedingung)

  • Digitale Produkte & Dienstleistungen (Schwerpunkt a)
    • Entwicklung/Weiterentwicklung smarter, digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren

    • Integration von KI, maschinellem Lernen, Data Mining, AR/VR etc.

    • Analyse des Digitalisierungsgrades (Status-quo-/Potenzialanalyse)

    • Umsetzungsdienstleistungen durch Externe (Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen)

    • Nicht: reine IT-Sicherheitsmaßnahmen, Hardwareanschaffungen für Prototypen

  • Digitale Prozesse (Schwerpunkt b)
    • Digitalisierung unternehmensinterner Prozesse

    • Erstanschaffung von branchenspezifischer Hard- & Software (z.B. DMS, ERP, CAD/CAM/BIM)

    • Waren- und Lagerwirtschaftssysteme inkl. ergänzender Geräte (z.B. Dokumentenscanner, Funkboniersysteme)

    • Lizenzgebühren (bis 12 Monate im Durchführungszeitraum)

    • Installation & Einweisung (sofern vom Anbieter)

  • Förderquote: 50 % Zuschuss

  • Fördersumme:

    • Mindestens 4.000 EUR (Bagatellgrenze)

    • Maximal 15.000 EUR Zuschuss pro Projekt

Innovation für NRW: Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Die FEI-Richtlinie unterstützt insbeondere Unternehmen in NRW bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten, um technologische Innovationen voranzutreiben. Besonders gefördert werden Kooperationen mit Forschungseinrichtungen.

  • Unternehmen
  • Vereine und Stiftungen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Forschungseinrichtungen
  • Grundlagenforschung
  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Forschungsinfrastrukur
  • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen
  • Innovationscluster
  • Innovationsberatung und -dienstleistungen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Unternehmen:
    • Grundlagenforschung bis zu 100 %
    • industrielle Forschung bis zu 80 %
    • experimentelle Entwicklung bis zu 70 %
    • Durchführbarkeitsstudien bis zu 70 %
    • Forschungsinfrastrukur bis zu 60 %
    • Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen bis zu 60 %
    • Innovationscluster bis zu 55 %
    • Innovationsberatung und -dienstleistungen bis zu 100 %
    • Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 %
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Umweltschutz in NRW: FöRL Ressourceneffizienz und Circular Economy

Mit der Richtlinie Ressourceneffizienz und Circular Economy unterstützt das Land NRW Unternehmen bei Investitionen in innovative Technologien sowie bei Beratungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung der Kreislaufwirtschaft. Ziel ist es, Abfälle zu vermeiden und nachhaltiges Wirtschaften zu stärken.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe

  • Bei Förderung mit EU-Mitteln: ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

  • Investitionen in neue, innovative Technologien zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung der Circular Economy

  • Beratungsleistungen zur Umsetzung ressourceneffizienter und zirkulärer Geschäftsmodelle

  • Technologie-Investitionen:
    • Zuschuss: bis zu 60 % für kleine, 50 % für mittlere, 40 % für große Unternehmen
    • max. 4 Mio. EUR Zuschuss, mind. 25.000 EUR
  • Beratungen:
    • Zuschuss: bis zu 50 % der Beratungskosten
    • max. 100.000 EUR, mind. 2.500 EUR

NRW im Wachstum: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) – gewerblich

Das RWP unterstützt Unternehmen bei Investitionen in strukturschwachen Regionen NRWs. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, Arbeitsplätze zu sichern und neue Stellen zu schaffen.

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, v.a.:
    • Verarbeitendes Gewerbe (z. B. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Metallverarbeitung, Lebensmittelindustrie)

    • Unternehmensnahe Dienstleistungen
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte

  • Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (nur KMU)

  • Erstmaliger Erwerb oder Errichtung einer Betriebsstätte bis 5 Jahre nach Gründung (nur KMU)

  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

  • Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderung des Produktionsprozesses

  • Investitionen mit besonderem Umweltschutz- oder Energieeffizienz-Effekt

  • Investitionen zur Deckung des Eigenbedarfs an Energie aus erneuerbaren Quellen

  • Schulungen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (nur KMU)

  • Markteinführung neuer, selbst entwickelter innovativer Produkte durch KMU in Gründungsphase

  • Investitionsförderung:
    • Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 35 %
    • Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 25 %
    • Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 15 %
  • Investitionsvorhaben zur Transformation:
    • Zuschuss für kleine Unternehmen: bis zu 50 %
    • Zuschuss für mittlere Unternehmen: bis zu 47,5 %
    • Zuschuss für große Unternehmen: bis zu 45 %
  • Nicht-investive Zuschüsse:

    • Beratungsleistungen: bis zu 70 % (max. 1.000 EUR förderfähig je Beratertag)
    • Schulungen: bis zu 40 % (max. 50.000 EUR)
    • Markteinführung innovativer Produkte: bis zu 50% (max. 400.000 EUR)

Förderbank: NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die zentrale Förderbank des Landes Nordrhein-Westfalen und unterstützt Unternehmen mit einem breiten Portfolio an Fördermitteln, Zuschüssen, zinsgünstigen Darlehen und Bürgschaften.

Ihr Auftrag ist es, v.a. den Mittelstand bei Investitionen, Innovation, Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu stärken.

Subventa berät Unternehmen unabhängig bei der Auswahl der passenden Förderprogramme der NRW.BANK und begleitet sie professionell durch den gesamten Förderprozess – von der Erstberatung bis zur erfolgreichen Bewilligung.

Mehr Infos: www.nrwbank.de
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