Die Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) ist entscheidend, um die vom deutschen Ausstieg aus der Kohleförderung und der Kohleverstromung betroffenen Regionen bei ihrem Transformationsprozessen und der Neuorientierung zu unterstützen. Das Ziel ist es den Wandel dieser Regionen zu treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaftsstandorten bei gleichwertigen Lebensverhältnissen und bleibendem Wohlstand zu ermöglichen.
Mit dieser Maßnahme fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte die Beiträge zu einer ökonomisch, ökologisch und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels sozial nachhaltig verlaufenden Transformation der Kohleregionen leisten können. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl nicht-investive Vorhaben, wie etwa der Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle als entscheidende Erfolgsfaktoren der Transformation wie auch Investitionsprojekte zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien.
Gefördert werden Vorhaben, die (mindestens) einer der untenstehenden Förderkategorien zugeordnet werden können, geeignet sind die Förderziele zu erreichen, ihre Wirkung in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG (siehe unten) entfalten. Der Antragsteller kann grundsätzlich seinen Sitz auch in einem anderen Gebiet haben.
in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus
im Freistaat Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;
im Freistaat Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen
in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld;
Bild von Andrzej Rostek
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