Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)

Förderzeitraum: 13.08.2024 – 31.12.2038
Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren

Die Förderrichtlinie zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK) ist entscheidend, um die vom deutschen Ausstieg aus der Kohleförderung und der Kohleverstromung betroffenen Regionen bei ihrem Transformationsprozessen und der Neuorientierung zu unterstützen. Das Ziel ist es den Wandel dieser Regionen zu treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaftsstandorten bei gleichwertigen Lebensverhältnissen und bleibendem Wohlstand zu ermöglichen.

 

Förderzweck

Mit dieser Maßnahme fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Projekte die Beiträge zu einer ökonomisch, ökologisch und unter Berücksichtigung des demografischen Wandels sozial nachhaltig verlaufenden Transformation der Kohleregionen leisten können. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl nicht-investive Vorhaben, wie etwa der Austausch über alternative Produktionsweisen und Geschäftsmodelle als entscheidende Erfolgsfaktoren der Transformation wie auch Investitionsprojekte zum Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten für Transformationstechnologien.

 

Förderschwerpunkte

Gefördert werden Vorhaben, die (mindestens) einer der untenstehenden Förderkategorien zugeordnet werden können, geeignet sind die Förderziele zu erreichen, ihre Wirkung in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG (siehe unten) entfalten. Der Antragsteller kann grundsätzlich seinen Sitz auch in einem anderen Gebiet haben.

 

Förderkategorien

    1. Vernetzung
    2. Wissens- und Technologietransfer
    3. Beratung
    4. Qualifikation/ Aus- und Weiterbildung
    5. Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
    6. Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
    7. Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
    8. Außenwirtschaft
    9. Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
    10. Stärkung unternehmerischen Handelns
    11. Innovative Ansätze
    12. Transformationstechnologien
      Investitionen zur:
      a) Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft benötigter Ausrüstung: Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS),
      b) Herstellung von Schlüsselkomponenten, die als direkter Input für die Herstellung der unter a) genannten Ausrüstung konzipiert wurden und primär als solcher verwendet werden
      c) Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, die für die Herstellung der in den Ziffern a) und b) genannten Ausrüstung und Schlüsselkomponenten benötigt werden.

Förderregionen

  • das Lausitzer Revier mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden:

in Brandenburg: Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, kreisfreie Stadt Cottbus

im Freistaat Sachsen: Landkreis Bautzen, Landkreis Görlitz;

  • das Rheinische Revier mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden Rhein-Kreis Neuss, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Städteregion Aachen, Kreis Heinsberg, Kreis Euskirchen, Stadt Mönchengladbach;
  • das Mitteldeutsche Revier mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden:

im Freistaat Sachsen: Landkreis Leipzig, Stadt Leipzig, Landkreis Nordsachsen

in Sachsen-Anhalt: Burgenlandkreis, Saalekreis, kreisfreie Stadt Halle, Landkreis Mansfeld-Südharz, Landkreis Anhalt-Bitterfeld;

  • sowie folgende Gemeinden und Gemeindeverbände als strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken:
    • Stadt Wilhelmshaven
    • Kreis Unna
    • Stadt Hamm
    • Stadt Herne
    • Stadt Duisburg
    • Stadt Gelsenkirchen
    • Stadt Rostock und Landkreis Rostock
    • Landkreis Saarlouis
    • Regionalverband Saarbrücken.

 

Fördermittel zur Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren

  • Förderquote in Abhängigkeit der Kategorie und Unternehmensgröße 30 – 90 %

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Andrzej Rostek

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