Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Der Freistaat Sachsen fördert innerhalb dieses Förderprogrammes den Umbau von bestehendem Mietwohnraum in seniorengerechten Mietwohnraum.
Mitfinanziert werden Baumaßnahmen, die notwendig sind, um einen seniorengerechten Mindeststandard der Mietwohnung und ihres Zugangs zu erreichen. Dazu zählen:
Es besteht hierbei die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen über den Mindeststandard hinaus.
Antragsberechtigt innerhalb dieser Fördermaßnahme sind Eigentümer und Erbbauberechtigte des Grundstücks mit Wohngebäude.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe des Zuschusses in der Grundförderung beträgt 40% der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen notwendigen Ausgaben einschließlich Baunebenkosten, höchstens jedoch 10.000 EUR pro Wohnung. Für eine Zusatzförderung gilt ein Fördersatz von 20% bei bis zu 10.000 EUR pro Etage.
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