Förderung von Industrie Schlüsseltechnologien

Förderung von Industrie Schlüsseltechnologien

Förderung von Industrie Schlüsseltechnologien

Förderzeitraum: 16.06.2026 – 31.10.2026
Förderung von Industrie Schlüsseltechnologien

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) unterstützt mit dem Förderungsprogramm „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030“ Investitions- und Innovationsvorhaben in zentralen Zukunftstechnologien. Ziel ist es, österreichische Leitbetriebe und innovationsstarke Unternehmen bei der raschen Umsetzung industrieller Schlüsseltechnologien zu unterstützen.

Gefördert werden Projekte in Zukunftsfeldern wie Künstliche Intelligenz, fortgeschrittene Produktionstechnologien, neue Materialien, Energie- und Umwelttechnologien, Mobilität sowie Luft- und Raumfahrt. Die Einreichung ist bis zum 31.10.2026 möglich. Projekte müssen grundsätzlich bis spätestens 31.08.2027, in Ausnahmefällen bis Ende 2027, abgeschlossen werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Österreich.

Das Programm richtet sich insbesondere an:

  • Leitbetriebe
  • Großunternehmen
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • innovationsstarke Industrieunternehmen
  • Unternehmen mit Projekten in strategischen Schlüsseltechnologien

Das Unternehmen muss das Vorhaben in Österreich umsetzen. Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Vereine sind nicht antragslegitimiert. Unternehmen in Schwierigkeiten sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden Vorhaben, die Forschungsergebnisse in konkrete Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen überführen, Prototypen und Pilotanlagen erproben oder die Skalierung bis zur industriellen Anwendung vorbereiten.

Förderfähig sind Projekte in folgenden Schlüsseltechnologiefeldern:

  • Künstliche Intelligenz und Dateninnovation
  • Chips, elektronische Komponenten und Systeme
  • fortgeschrittene Produktionstechnologien und Robotik
  • Quantentechnologie und Photonik
  • fortgeschrittene Werkstoffe
  • Life Sciences und Biotech
  • Energie- und Umwelttechnologien
  • Mobilitätstechnologien
  • Weltraum- und Luftfahrttechnologien

Förderbar sind insbesondere Investitionen in Maschinen und Anlagen, Prototypen, Demonstrationsanlagen, IT- und digitale Lösungen sowie bei experimenteller Entwicklung auch Personalkosten.

Das förderbare Projektvolumen muss mindestens 1 Mio. Euro betragen und darf maximal 50 Mio. Euro umfassen. Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Maximale Zuschusshöhe:
    bis zu 3 Mio. Euro
  • Regionale Investitionsbeihilfen:
    bis zu 15 % für Großunternehmen, 25 % für mittlere Unternehmen und 35 % für kleine Unternehmen
  • Investitionsbeihilfen für KMU:
    bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und 20 % für kleine Unternehmen
  • Experimentelle Entwicklung:
    bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten, mit möglichen Zuschlägen für KMU
  • CISAF / saubere Technologien:
    bis zu 20 % in Regionalförderungsgebieten und bis zu 15 % außerhalb von Regionalförderungsgebieten

Bei Regionalbeihilfen und CISAF-Förderungen müssen mindestens 25 % der förderbaren Kosten aus Eigenmitteln oder nicht geförderten Fremdmitteln finanziert werden.

Die Abwicklung erfolgt nach dem Prinzip First come – First served. Die Genehmigungsdauer beträgt laut aws in der Regel 6 bis 24 Wochen.

 

Förderprogramm

Sonderrichtlinie für das Impulsprogramm „Industrielle Schlüsseltechnologien – Leitbetriebe 2030“ im Rahmen der Österreichischen Industriestrategie

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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