German Motion Picture Fund (01.01.2019 – 31.12.2019)

German Motion Picture Fund (01.01.2019 – 31.12.2019)

German Motion Picture Fund (01.01.2019 – 31.12.2019)

Bund / Filmförderungsanstalt (FFA)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt die Herstellung von Filmen, die nicht für eine Erstauswertung im Kino bestimmt und geeignet sind, und die Herstellung von Serien. Ziel ist es, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Filmstandorts Deutschland zu stärken.

Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse bemisst sich nach den zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, höchstens jedoch nach 80% der Gesamtherstellungskosten und beträgt:

  • für Filme grundsätzlich 20% der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal jedoch 2,5 Mio. EUR pro Film,
  • für Serien 20% der zuwendungsfähigen deutschen Herstellungskosten, maximal 2,5 Mio EUR pro Staffel und auf Antrag maximal 4 Mio. EUR, wenn die deutschen Herstellungskosten mindestens 20 Mio. EUR betragen.

Das seit 2016 bestehende Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie in die Zuständigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) übergangen.

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