Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Gründach-Förderrichtlinie der Stadt Leipzig

Förderzeitraum: ganzjährig unter Haushaltsvorbehalt
The,Green,Roof,In,The,Top,Of,Building

Die Stadt Leipzig fördert mit dieser Richtlinie Vorhaben zur Dachbegrünung auf Bestandsgebäuden sowie auf Neubauten. Das Ziel ist es dem Wärmeinseleffekt in der Stadt entgegenzuwirken. Die Häufigkeit des Auftretens dieses Effektes hat bedingt durch die Folgen des Klimawandels bereits zugenommen und wir in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter zunehmen. Der so verursachte Hitzestress für die Bevölkerung kann auch gesundheitliche Folgen haben. Die Dachbegrünung soll in diesem Zusammenhang einen Beitrag zur Verbesserung des innerstädtischen Klimas, der Lebensqualität und des Wohlbefindens in Leipzig leisten.

Die Förderung umfasst sowohl private als auch gewerbliche Bauherren und kann beispielsweise für die Anschaffung von Bepflanzungsmaterial, Drainagesystemen und Dachbefestigungen oder Mehrkosten, die bei der Errichtung einer Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage auf dem zu fördernden Gründach anfallen, genutzt werden.

Antragsberechtigt sind die im Besitz des Grundstücks befindlichen Personen und diesen Gleichgestellte sowie eine bevollmächtigte Vertretung mit entsprechender nachgewiesener Bevollmächtigung.

Fördermittel: Zuschüsse abhängig von der Lage im Stadtgebiet bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

 

Bild von Lucas Eduardo Benetti

Weitere Beiträge

Dual-Use-Innovationen in Hessen
Förderzeitraum: 16.12.2025 – 31.04.2026
Netzwerk 2027 der Mittelstand-Digital Zentren
Förderzeitraum: 15.12.2025 – 31.03.2026
Drohnengestützte soziotechnische Innovationen & Geschäftsmodelle
Förderzeitraum: 09.01.2026 – 01.04.2026

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!