Investitionen der Forstwirtschaft (02.05.2019 – 30.06.2021)

Investitionen der Forstwirtschaft (02.05.2019 – 30.06.2021)

Investitionen der Forstwirtschaft (02.05.2019 - 30.06.2021)

Bund / Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Forstwirtschaft bereit. Besonders gefördert werden Investitionen in den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung bei extremen Wetterereignissen.

Folgende Investitionen stehen im Fokus des Förderprogrammes:

  • Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • klima- und standortangepasster Waldumbau,
  • Waldschutzmaßnahmen, einschließlich Wildschutz und Vorbeugung von Waldbränden,
  • Räumung, Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadereignissen,
  • gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Forstbetrieben,
  • gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur (z.B. Holzlager bzw. Holzkonservierungsanlagen, Wegeinstandsetzung, Wasserführung)
  • Erwerb von Waldflächen sowie
  • sonstige Investitionen und betriebliche Ausgaben.

Das neue Programm bündelt die Aktivitäten der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Förderung des Waldes.

Die Fördermittel werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

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3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie
Förderzeitraum: 10.02.2025 – 02.05.2025
Fördermittel für Quantentechnologien in der Medizindiagnostik
Förderzeitraum: 31.12.2024 – 30.06.2025
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Förderzeitraum: 15.01.2025 – 24.03.2025

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