Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern (2. Förderaufruf)

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern (2. Förderaufruf)

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern (2. Förderaufruf)

Förderzeitraum: 15.11.2024 – 15.01.2025
Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern (2. Förderaufruf)

Ziel dieses Förderprogramms des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) ist der Aufbau nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte für E-Gütertransportfahrzeuge. Dies soll Unternehmen im Gütertransport Anreize zur Elektrifizierung ihrer Flotten bieten und gleichzeitig zur Verringerung von energiebedingten CO2-Emissionen und Klimaschutz im Energie- und Verkehrssektor beitragen, während Arbeitsplätze in Bayern gesichert werden.

 

Für die Förderung kommen die Anschaffung, Modernisierung oder Errichtung von stationären, nicht öffentlich zugänglichen DC-Schnell-Ladepunkten mit CCS-Steckern oder leistungsstärkeren EU-Norm-Steckerstandards in Bayern infrage. Diese Ladepunkte sind für das Aufladen von E-Gütertransportfahrzeugen bestimmt und umfassen auch den notwendigen Netzanschluss sowie die Montage der Ladestation.

 

Die folgenden Voraussetzungen müssen für Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern erfüllt werden:

  • Ladestandorte in Bayern
  • Die Errichtung und Aktivierung der Ladeinfrastruktur muss von spezialisierten Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Sicherstellung einer Mindestbetriebsdauer von 3 Jahren
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides

 

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte im Freistaat Bayern, die im Bereich Gütertransport tätig sind.

 

Fördermittel

  • Zuschüsse bis i. d. R. 40% der Kosten
  • Deckelung je nach Ladeleistung (bis 100.000 €)
  • Zusätzliche 100.000 € für Netzanschluss an Niederspannungsnetz bzw. Pufferspeicher
  • KMUs erhalten 10% extra
  • innovatives Zusatzkriterium bringt 10% Bonus
  • maximal 250.000 € pro Antrag und 500.000 € pro Antragsteller gesamt

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Scharfsinn

Weitere Beiträge

3. Förderaufruf der Bodenstrom-Richtlinie
Förderzeitraum: 10.02.2025 – 02.05.2025
Fördermittel für Quantentechnologien in der Medizindiagnostik
Förderzeitraum: 31.12.2024 – 30.06.2025
Fördermittel für digitale Technologien in der Kreislaufwirtschaft
Förderzeitraum: 15.01.2025 – 24.03.2025

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!