Grüne Binnenschifffahrt: Förderlinie 2 – 1. Aufruf 2026

Grüne Binnenschifffahrt: Förderlinie 2 – 1. Aufruf 2026

Grüne Binnenschifffahrt: Förderlinie 2 – 1. Aufruf 2026

Förderzeitraum: 01.09.2026 – 19.10.2026
Grüne Binnenschifffahrt: Förderlinie 2 – 1. Aufruf 2026

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt im ersten Aufruf der Förderlinie 2 des Programms „Grüne Binnenschifffahrt“ die regionale Verlagerung von öffentlichem Personennahverkehr und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße. Dafür stehen zunächst bis zu 14 Mio. Euro bereit.

Anträge können vom 01.09.2026 bis zum 19.10.2026 eingereicht werden.

 

Fördermittel für wen?

Antragsberechtigt sind wirtschaftlich tätige Akteure mit Sitz in Deutschland, insbesondere:

  • Unternehmen und Betreiber von Binnenschiffen
  • Kommunen und kommunale Unternehmen
  • Verkehrsbetriebe

Die Förderlinie richtet sich insbesondere an Projekte in Ballungsräumen und Hafenregionen.

 

Fördermittel wofür?

Gefördert werden Investitionen für emissionsfreie regionale Wasserstraßenverkehre. Dazu zählen:

  • Neubauten: Ausrüstung mit emissionsfreien Antriebssystemen
  • Bestehende Schiffe: Umrüstung auf emissionsfreie Antriebe
  • Hafeninfrastruktur: einschließlich Lade- und Wasserstofftankinfrastruktur
  • Energieversorgung: Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbaren Stroms und Wasserstoffs
  • Infrastruktur außerhalb von Häfen: Versorgung an Umschlag- und Liegeplätzen sowie mobile Einrichtungen

Im Unterschied zur Förderlinie 1 für Güterverkehrskorridore geht es hier um regionale Personen- und Wirtschaftsverkehre. Auch die Umstellung bestehender Wasserstraßenverkehre auf emissionsfreie Antriebe wird angesprochen.

 

Fördermittel in welcher Form?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss.

  • Budget dieses Aufrufs: bis zu 14 Mio. Euro
  • Förderrahmen der Richtlinie: je nach Fördergegenstand Zuschüsse bis zu 95 %
  • Bemessung: maßnahmenabhängig anhand der jeweils zuwendungsfähigen Investitionsausgaben beziehungsweise Mehrkosten

Die Höchstquote gilt nicht pauschal für jedes Schiff oder jede Infrastrukturmaßnahme. Die konkrete Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand. Die Abwicklung erfolgt über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen.

 

Förderprogramm

Grüne Binnenschifffahrt – erster Förderaufruf zur Förderlinie 2: Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Subventa mit Unterstützung von KI (ChatGPT)

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