Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen („DigitalStarter Saarland“) (28.08.2018 – 31.12.2022)

Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen („DigitalStarter Saarland“) (28.08.2018 – 31.12.2022)

Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen ("DigitalStarter Saarland") (28.08.2018 - 31.12.2022)

Saarland / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr

Das Saarland unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung ihrer Betriebe.

Mitfinanziert werden

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software),
  • Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software,
  • die mit den v.g. Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme,
  • Schulungen der Mitarbeiter zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt bei kleinen Unternehmen 35% und bei mittleren Unternehmen 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 10.000 EUR je Antragsteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR. Der Zuschuss kann innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms „DigitalStarter Saarland” jedem Antragsteller nur einmal gewährt werden.

Mit dem neuen Programm „DigitalStarter Saarland” stellt das Saarland jährlich 500.000 EUR bereit, um saarländische KMU bei der Digitalisierung ihrer Betriebe zu unterstützen. Anträge können seit dem 1. September 2018 gestellt werden.

 

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Saarland

Weitere Beiträge

Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“
Förderzeitraum: 29.11.2024 – 03.03.2025
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema interaktive Technologien für die kardio-onkologische Nachsorge
Förderzeitraum: 22.11.2024 – 31.01.2025
Bekanntmachung der Förderung von innovativen Investitionsprojekten im Rahmen des Europäischen Chip-Gesetzes
Förderzeitraum: 18.11.2024 – 10.01.2025

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!