Modell- und Demonstrationsvorhaben Agrobiodiversität

Modell- und Demonstrationsvorhaben Agrobiodiversität
23. September 2025

Modell- und Demonstrationsvorhaben Agrobiodiversität

Förderzeitraum: 18.09.2025 – 31.12.2029
Modell- und Demonstrationsvorhaben Agrobiodiversität

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert mit der neuen Richtlinie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (Agrobiodiversität). Ziel ist es, genetische Ressourcen in Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft zu bewahren, nachhaltige Nutzungskonzepte zu entwickeln und innovative Verfahren mit Vorbildcharakter umzusetzen. Damit wird ein Beitrag zur nationalen Strategie zu genetischen Ressourcen sowie zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen geleistet.

 

Wer wird gefördert?

  • Natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland

  • Einrichtungen von Bund und Ländern (Bundesforschungsanstalten i. d. R. nur im Rahmen von Begleitforschung)

 

Was wird gefördert?

  • Erhaltung der Agrobiodiversität und genetischen Ressourcen:

    • Ex-situ-Sammlungen, Dokumentation, Informationssysteme

    • In-situ-Erhaltung und On-farm-Bewirtschaftung

    • Innovative Züchtungsprogramme

  • Nachhaltige Nutzung:

    • Innovative Maßnahmen zur Verbesserung von Agrar-Ökosystemen

    • Entwicklung nachhaltiger Produkte und Verfahren

    • Überwindung technologischer oder institutioneller Hemmnisse

  • Bildung, Information, Aufklärung zur Bedeutung und Nutzung der Agrobiodiversität

  • Nicht förderfähig sind z. B. dauerhafte institutionelle Maßnahmen, Agrarumweltprogramme der Länder, Aufwendungen für Fischereifahrzeuge oder Projekte mit Vorrang für einheimische Waren.

 

Wie wird gefördert?

  • Art: Projektförderung als Zuschuss

  • Fördersätze:

    • Industrielle Forschung: bis 50 % (max. 80 % mit Aufschlägen für KMU, Kooperationen, Open Access etc.)

    • Experimentelle Entwicklung: bis 25 % (max. 60 % mit Aufschlägen)

    • Durchführbarkeitsstudien: bis 50 % (mit KMU-Aufschlägen bis 70 %)

    • Forschung an nichtwirtschaftlichen Einrichtungen: bis 100 %

 

Förderprogramm

Richtlinie zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen, nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt (Agrobiodiversität)

 

Fördermittelberatung durch unser Team der Subventa GmbH

 

Bild von Molishka

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