Saarland: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Teil: Förderung von elektrischen Zweirädern in Sharing-Flotten NMOB- „Sharing-Flotten“

Saarland: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Teil: Förderung von elektrischen Zweirädern in Sharing-Flotten NMOB- „Sharing-Flotten“

Saarland: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB) Teil: Förderung von elektrischen Zweirädern in Sharing-Flotten NMOB- „Sharing-Flotten“

Förderzeitraum: 27.08.2021-31.12.2022
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Mit der Verkehrswende muss auch das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung nachhaltig verändert werden. Hierzu ist die Förderung von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ein wichtiger Ansatzpunkt der Bundesregierung. Besonders elektrisch betrieben Zweiräder sind hierbei eine Möglichkeit auf lokalen Ebenen einen umweltfreundlicheren Verkehr umzusetzen. Des Weiteren werden unter anderem in Städten Konzepte des „Sharing“ unterschiedlicher Fahrzeuge beliebter. Daher will das Saarland nun diese beiden Aspekte zusammenführen und mithilfe von Sharing-Flotten den motorisierten Individualverkehr und klimaschonende Verkehrsträger verlagern.

Innerhalb dieser Richtlinie sind zur Umsetzung des Konzepts folgende Ausgaben förderfähig:

  • Beschaffung von Pedelecs und Lastenpedelecs
  • Anschaffung von E-Rollern
  • Anschaffung von E-Scootern

Hierbei ist für eine Förderung Voraussetzung, dass mindestens 6 Fahrzeuge zur Erweiterung der Sharing Flotten angeschafft werden und jedem Bürger die Möglichkeit gegeben wird, diese Sharing-Flotten zu nutzen (bspw. Durch eine App).

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts (in den Formen GmbH, KG und AG), sowie kommunale Unternehmen, Vereine, Genossenschaften oder Stiftungen mit Sitz im Saarland.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen max. 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Pavel Kapysh auf Pixabay

 

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