Sachsen-Anhalt/ Innovationsbank Sachsen-Anhalt
Gegenstand dieser Förderrichtlinie sind Projekte mit innovativem technologieorientiertem Inhalt, die der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren, insbesondere innerhalb der in der regionalen Innovationsstrategie 2014 – 2020 des Landes Sachsen-Anhalt herausgearbeiteten Leitmärkte dienen und auf eine Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der Unternehmen gerichtet sind.
Gefördert werden industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.
Hierzu können auch die Entwicklung/Herstellung/Anschaffung von Prototypen und/oderPilotlinien/Pilotprojekte gehören. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören darüber hinaus auch Prozess- und Organisationsinnovationen.
Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.
Unternehmen erhalten im Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung Zuschüsse von bis zu 500 TEUR pro Projekt. Die Beihilfeintensität beträgt hierbei genauer bei:
Im Bereich Prozess- & Organisationsinnovation erhalten KMU Fördermittel von bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, während große Unternehmen ein Förderumfang von 15% bereitgestellt werden kann.
Hochschulen können eine maximale Förderung von 100% zugeteilt werden.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserer Fördermittelberatung bei der Antragstellung zur Seite!
Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen-Anhalt
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