Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Richtlinie zur Förderung von Projekten im Programm Eurostars 3

Förderzeitraum: 25.08.2021-01.11.2021
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Als intrastaatliches Förderprogramm in über 30 Ländern war Eurostars 3 für die Unterstützung innovativer KMUs innerhalb der europäischen Forschungsinitiative EUREKA zuständig. Mit der neuen Planungsphase ab dem Jahr 2021 wird das Projekt nun im Programm „Horizont Europa“ fortgeführt und soll länderübergreifende Kooperationen zwischen KMUs stärken, um deren Wettbewerbsfähigkeit und den europäischen Binnenmarkt als Ganzes zu stärken.

Grundlegend werden neuartige Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die zur Erreichung der Ziele einer länderübergreifenden Kooperation und höheren Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Darunter fallen beispielsweise FuE-Vorhaben der experimentellen Entwicklung, die einen Beitrag zur Entdeckung neuartiger Ergebnisse leisten.

Antragsberechtigt sind klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Sasin Tipchai auf Pixabay

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