Ressourceneffizienzfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Ressourceneffizienzfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Ressourceneffizienzfinanzierung (01.02.2018 – 30.06.2021)

Baden-Württemberg / L-Bank

Die L-Bank stellt, in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe, zinsverbilligte Kredite für Investitionen von KMU zur Energieeinsparung, Steigerung der Materialeffizienz und zum allgemeinen Umweltschutz bereit.

Je nach Schwerpunkt der geplanten Investition werden gefördert:

  • Programmteil A „Energieeffiziente Produktion“: Neu- und Modernisierungsinvestitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik,
  • Programmteil B „Materialeffizienz und Umwelttechnik“: Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz und Materialeinsparung sowie allgemeine Umweltschutzmaßnahmen,
  • Programmteil C „Energieeffiziente Betriebsgebäude“: Bau/Ersterwerb von energieeffizienten Betriebsgebäuden, energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden sowie Energiesparmaßnahmen bei der Gebäudetechnik.

Neben Investitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung sowie für Energiemanagementsysteme mit Fördermitteln unterstützt werden.

Um die energetische Sanierung von bestehenden Nichtwohngebäuden weiter voranzubringen, hat die L-Bank zum 1. Februar 2018 folgende Änderungen der Ressourcenfinanzierung vorgenommen:

  • Die Darlehen Ressourceneffizienzfinanzierung können mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank im Programmteil C (KMU) aufgestockt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können so insgesamt 10 Mio. EUR für Neubau und Sanierung von Betriebsgebäuden finanzieren.
  • Größere Unternehmen (Nicht-KMU) können Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Betriebsgebäuden (Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen) mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank finanzieren (bis 25 Mio. EUR).
  • Für geeignete Maßnahmen in Programmteil A und C (Neubau und Sanierung) können die Darlehen und Tilgungszuschüsse als Energieeffizienzbeihilfen gemäß Artikel 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugesagt werden. Dies erlaubt wesentlich höhere Beihilfeintensitäten von bis zu 50%. Seit 26. Oktober 2017 ist dies schon für Sanierungsvorhaben in Programmteil C möglich.
  • Die L-Bank bietet künftig wieder Kombi-Bürgschaften 50 für Darlehensbeträge über 2,5 Mio. EUR an.
  • Einheitliche Vergütungspraxis bei den Sachverständigengutachten: Die L-Bank übernimmt die Kosten für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch Sachverständige in den Programmteilen A, B und C Einzelmaßnahmen.

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