Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen

Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen

Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen

Förderzeitraum: 23.04.2021-31.12.2023
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Die von der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Energiewende beeinflusst nicht nur den Energiesektor als Solches, sondern auch den Gebäudesektor maßgeblich. So wurde seit 2008 die Gesamtenergieeffizienz im Gebäudesektor um rund 25% gesteigert, während die Treibausgasemissionen seit 1990 um 42% gesenkt wurden.

Um diese positive Entwicklung weiter zu fördern, sind nun mit der neuen Richtlinie „Serielles Sanieren“ insbesondere Projekte förderfähig, welche neue, energieeffiziente Verfahren zur energetischen Seriellen Sanierung von Bestandsgebäuden entwickeln. Außerdem sollen im Zeichen des Klimawandels Schutzanpassungen an Extremwettereignisse gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen, Contractoren, Konsortien und eingetragene Genossenschaften.

Fördermittel: Zuschuss bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von BUMIPUTRA auf Pixabay

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